Darf Tierarzt ein Tier bei nicht vollständig bezahlter Rechnung ans Tierheim abgeben?

4 Antworten

Ein Tierarzt muss dieselben Wege beschreiten wie jeder andere auch. Sprich Dir eine Mahnung schicken, nen Mahnbescheid beantragen gegen den Du Widerspruch einlegen kannst usw usf.. Später der Gerichtsvollzieher kann auch nur nach pfändbaren Sachen gucken, glaube kaum, dass der nen Hund mitnimmt..

Der TA kann Dir nicht einfach Dein Eigentum wegnehmen.

Das wäre ja so, als wenn die Autowerkstatt, wenn ich mit der Zahlung in Verzug bin, mein Auto mitnimmt und beim Gebrauchtwagenhändler unterstellt... Quatsch.

Wenn er es tun würde, kann man die Polizei einschalten. Abgesehen davon glaube ich kaum, dass ein Tierheim da mitspielt, denn die würden ja auch auf den Kosten hängenbleiben. Abgesehen davon würden sie sich strafbar machen..

Versuche trotzdem, Deine Rechnung zu bezahlen, bevor er einen Mahnbescheid beantragt, kannst ja Ratenzahlung vereinbaren... Denn der MB wird dann noch extra teuer..

4. Zurückbehaltungsrecht wegen offener Gebühren

Der Tierarzt hat nach § 273 BGB gegenüber dem Tiereigentümer ein Zurückbehaltungsrecht am behandelten Tier, solange das Tierarzthonorar nicht vollständig gezahlt ist.

Ja, ein Tierarzt hat diese Möglichkeit nach § 273 BGB und zusätzlich zu der offenen Rechnung ist er berechtigt Unterbringungskosten für das Tier dem Tierbesitzer in Rechnung zu stellen. Er könnte, wenn er keine eigene Möglichkeit hat, das Tier durchaus in einem Tierheim zur Aufbewahrung unterbringen. Diese Möglichkeit müssen manche Tierärzte dem Tierbesitzer gegenüber erwähnen, da die Zahlungsmoral vieler Kunden=Tierbesitzer leider sehr gering ist.......

Bei Pferdebesitzern auch oft ein großes Problem.

lies auch hier:

http://www.oexmann.de/pferderecht/forensische-probleme-kleintierpraxis


aotearoa01  23.10.2012, 19:32

gibts doch gar nicht...

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adventuredog  24.10.2012, 12:05
@aotearoa01

doch doch gibt es und ist auch okay so. Eine Androhung dessen reicht oft schon und die Leute können plötzlich doch zahlen! Ich will auch am Ende des Monats meinen Lohn als TA-Assistentin bekommen und nicht vom Chef hören: oooh Kasse leer, die Leute hatten leider alle kein Geld..........!

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Auf gar keinen Fall, denn das Besitzrecht geht ja nicht auf den Tierarzt über. Zudem erhält dieser kein Geld vom Tierheim für die Abgabe, sondern normalerweise muss man für die Abgabe eines Tieres selbst bezahlen. Den korrekten Vorgang hast Du bereits aufgezählt, genauso verhält es sich auch beim Tierarzt. Die einzige - humane - Erklärung wäre vielleicht, dass ein Tierarzt etwas feststellt, was auf schlechte Haltung schliessen lässt (Tier halb verhungert, verfilztes Fell, Infektionen), aber selbst dann darf er nicht eigenmächtig das Tier ins Heim geben.


adventuredog  23.10.2012, 15:46

das hat mit dem Besitzrecht gar nichts zu tun, sondern mit dem

Zurückbehaltungsrecht wegen offener Gebühren nach § 273 BGB

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Das wird wie bei jeden anderen Fall laufen, wenn man mit den Zahlungen im Rückstand ist und seiner Pflicht nicht nachkommt. Also wahrscheinlich Inkasso, Gerichtsvollzieher... etc.