Darf mir meine Lehrerin meinen Presenter wegnehmen?
Hi,
Ich habe heute meine Englisch Präsentation bei meinem Englisch-Lehrer gehalten.
Dabei habe ich meinen Presenter für PowerPoint genutzt.
Also danach hatten wir Biologieunterricht.
Auf einmal meldet sich der aus unserer Klasse den wirklich niemand mag und schon 5 Verweise hat.
Er sagt ich habe ihn mit dem Laser in meinem Presenter in die Augen geleuchtet.
Dass stimmt aber nicht.
Dann kam die Lehrerin zu mir und hat mir den Presenter abgenommen.
Sie sagt, dass sie ihn für immer behalten will, weil ihrer kaputt gegangen ist.
Darf sie das und ich brauche ihn wieder dringend.
Schönen Abend euch dann noch.
4 Antworten
Sie darf ihn nicht für immer behalten (halte es auch für unwahrscheinlich, dass sie das ernst gemeint hat). Bitte bei der nächsten Gelegenheit darum dir den wieder auszuhändigen.
Ich habe sie danach nochmal gefragt aber sie gibt ihn mir nicht mehr.
Sie darf ih nur für die dauer des Unterichts behalten und muss ihn am Ende des Tages wieder zurück geben. Sprich mit dem Schulleiter darüber oder mit deinen Eltern. Die Lehrerin macht sich starfbar wenn sie ihn nicht wieder zurück gibt. erm uss in dem Zustand sein wie sie ihn dir abgenommen hat. Auf Daten darf sie nicht zugreifen und nicht nachehen was drauf ist und natürllich darf sie nichts löschen.
das darf sie ganz bestimmt nicht. das zwischen dir und deinem mitschüler steht aussage gegen aussage aber vielleicht bekommst du ja paar andere überredet deine aussage zu bestätigen.
wegen der lehrerin, das was sie vorhat ist mindestens eine unterschlagung. sie darf den presenter bis zum ende des schultages, vielleicht auch bis ende der woche behalten, danach kannst du ihn entweder selber abholen oder deine eltern.
aber ihn behalten und sogar für ihre eigenen zwecke zu verwenden ist definitiv falsch, dagegen kannst du auch rechtlich vorgehen
Nein, das ist nicht erlaubt.
Du bist der Eigentümer bzw. deine Eltern
(§ 903 S. 1 BGB) und kannst dich dich gegen diese verbotene Eigenmacht gem. § 858 I BGB wehren (§ 859 BGB).
Sie dürfte es maximal bis zum Ende des Schultages behalten.