Darf mir meine Lehrerin eine 6 geben wenn sie den Spicker NACH der Probe findet?
Hey,
wir haben letzens eine Probe in Arbeitslehre geschreiben. Kurz gesagt: Ich hatte keine Lust zu lernen und wollte eine gute Note also was macht man da, einen Spickzettel schreiben. Ich weiß jetzt nicht genau ob Klassenkameraden von mir gepetzt haben oder ob meine Lehrerin den Spicker in der Pause in meinem Päppchen gefunden hat. Sie hat den Spicher aber NACH der Probe gefunden und nicht währendessen. Einige Klassenkamerraden von mir haben behauptet sie dürfte mir keine 6 geben na ja ich hab da einige Zweifel aber wenn nicht dürfte dann werd ich mich natülich (wie immer im angemessenen Ton) beschweren...... na ja ich informiere mich hal gerne bevor ich mich total lächerlich mache und meinen Energie verschwende xD
Also: Darf mir meine Lehrerin nun eine 6 geben?
Danke im Voraus^^
19 Antworten
In einem Rechtsstaat gilt immer der Grundsatz "in dubio pro reo" zu deutsch "im Zweifel für den Angeklagten" und ein Zweifel ist hier sogar berechtigt denn du könntest den Zettel ja auch erst nach der Arbeit aus deinem Ranzen geholt haben um noch mal etwas nach zu schauen. Ob der Spicker aber tatsächlich eingesetzt wurde oder für einen Täuschungsversuch während der Arbeit zugänglich war lässt sich nun nicht mehr nach voll ziehen. Der Zettel allein ist noch lang kein Handfester beweis dass getäuscht wurde oder eine Täuschung geplant war.
In meiner Schultasche befinden sich ständig duzende Aufschriebe welche sich dazu eigenen würden während einer Arbeit zu betrügen sprich potentielle Spickzettel wären und es ist nicht unüblich dass man sich nach einer Klassenarbeit diese eben noch mal anschaut um die Antworten in der Arbeit mit denen der Aufschriebe ab zu gleichen. Deiner Meinung nach müsste ich ja dann zu jedem Klassenarbeitstermin komplett ohne Schulsachen zur Schule kommen um einen Betrug durch Umschleif ausschließen zu können. Absurd oder?
Auch nach der Arbeit gilt das Verwenden eines Spickers (und da ist es auch egal, ob du ihn in der Arbeit überhaupt benutzt hast) als ein Täuschungsversuch und wird somit mit der Note 6 benotet.
Kann sie nicht, da sie nicht beweisen kann (vermute ich mal), dass du ihn benutzt hast. Kann ja sein, dass du deine Lernzettel auf merkwürdigen Formaten schreibst. Schwierig wirds, wenn sie dich bei der Beschwerde mündlich prüfen will und du nix weißt. Dann ist vorbei und gelogen hast du dann auch noch...
So, hier ist was mit Hand und Fuß.
Ich hatte keine Lust zu lernen und wollte eine gute Note also was macht man da, einen Spickzettel schreiben.<
Hier geht es schlicht und einfach um Betrug,und der muss bestraft werden.Also jammere nicht rum,und akzeptiere die Entscheidung der Lehrerin.
Du hast versucht zu täuschen, kannst du ihr beweisen dass du ihn nicht benutzt hast?
Das ist genau so wie wenn zB. Handys vor einer Prüfung abgegeben werden müssen, wer trotzdem eines hat, kriegt eine 6. Ob er es benutzt oder nicht. Täuschungsversuch.
kannst du ihr beweisen dass du ihn nicht benutzt hast?
Seit wann muss in unserem Land ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen? Eher andersrum, die Lehrerin muss ihm nachweisen können das er betrogen hat.
Eher andersrum, die Lehrerin muss ihm nachweisen können das er betrogen hat.
Er hat gegen die Prüfungsregeln verstoßen, was ist daran so schwer zu verstehen? Die Schuld ist bereits bewiesen !
Nein eben nicht! Ein Aufschrieb ist noch lange kein Beweis dafür dass auch wirklich betrogen wurde, egal ob er sich auf dem Tisch in der Hosentasche oder sonst wo befindet. Man darf nämlich sehr wohl Aufschriebe mit sich führen und wann dieser Tatsächlich auf den Tisch kam ist nicht nachvollziehbar. Ist dass so schwer zu verstehen?
Nein eben nicht! Ein Aufschrieb ist noch lange kein Beweis dafür dass auch wirklich betrogen wurde, egal ob er sich auf dem Tisch in der Hosentasche oder sonst wo befindet. Man
Verstoß gegen Prüfungsregeln, bist du nicht im Stande zu lesen oder was soll das?
Man darf nämlich sehr wohl Aufschriebe mit sich führen und wann dieser Tatsächlich auf den Tisch kam ist nicht nachvollziehbar. Ist dass so schwer zu verstehen?
Abgesehen davon dass "Aufschrieb" dem Duden nicht bekannt ist.
Bereits das verfügbar haben des Spickzettels, ist ein verstoß gegen Prüfungsregeln.
Der Lehrer muss ihn nicht dabei erwischen dass er ihn benutzt.
Ansonsten dichte dir von mir aus zusammen was du willst. Wer nicht hören will muss fühlen.
Er hat gegen die Prüfungsregeln verstoßen
Klar hat er das, nur kann dies die Lehrerin nicht zweifelsfrei nachweisen. Da sie unmöglich wissen kann zu welchem Zeitpunkt der Schüler den Zettel eingesehen hat ich wiederhole es jetzt noch ein zweites mal wenn ich eine Klassenarbeit schreibe und mir nach Abgabe der Arbeit von mir notierte Antworten anschaue dann ist das Ding kein Spickzettel! Das hat nichts mit dem zusammen dichten irgendwelcher Dinge zu tun, das ist so! Wenn die Arbeit abgeben ist kann ich mir auf den Tisch legen was ich will, von daher ist es wie schon mehrfach erwähnt nicht nachvollziehbar welchen Zweck dieser Zettel erfüllt.
Der Spicker hätte sich gar nicht erst bei dem Schüler befinden dürfen.
Ansonsten schön was du dir hier zusammenreimst.