Das darf er nicht. Sie hat es schließlich erarbeitet. Sie muss es umgehend schriftlich geltend machen.
Du warst vorher die Leitungskraft und machst jetzt Truppenarbeit? Da würde ich dem mal gepflegt in den Allerwertesten... Alternative: Natürlich machst du Aebeit mit, kennzeichnest diese als von dir erledigt und empfiehlst dich damit für den besseren Posten. Alles andere geht gar nicht. Das allgemeine Gejammer dienst nur dazu auf sich aufmerksam zu machen. Das ist eine Gesellschaftskrankheit ohne Bedeutung. Vermutlich versaust du in den Augen der anderen die Preise.
Ja
Hier steht aufgelistet, wer alles nicht zahlen muss: http://www.sozialleistungen.info/themen/gez-gebuehren-befreiung.html
Ich würde einfach losgehen. Fahrt auf den Fernsehturm, geht übern Weihnachtsmarkt, da seid ihr schnell das Geld los.
Er kann seinen Teil verkaufen und muss es euch zuerst anbieten. Ihr müsst es nicht nehmen. Dann müsst ihr aber damit rechnen, dass jemand fremdes das evtl. kauft. Zwingen kann er euch nicht, dass ihr es nehmt.
http://www.erbrecht.de/Ratsuchende/Unterseiten_Rechte_und_Pflichten_des_Erben/Erbengemeinschaft/Ver_u_erung_des_Erbteils_durch_einen_Miterben
Darfst du denn überhaupt den Flughafen verlassen? Manchmal ist das sehr komisch geregelt. Man darf nicht aus dem sollfreien Bereich (weiß grad nicht wie das richtig heißt). Dann nimm dir ein dickes Buch mit.
§ 82 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes - das bezieht sich auch ausdrücklich auf Handys
Ja, schau mal: http://www.deutsches-rechtsforum.de/urteilen_lassen/die-faelle/sozialrecht/hinterbliebene/witwenrente/49757_witwenrente_fuer_nicht_in_deutschland_lebende_auslaender.php
Schwieriger ist der Umstand, dass du schon Rentner bist.
Woher weißt du, dass di ein monatlicher unterhalt zusteht? Ist das schon vom Gericht beschlossen? Unterhalt entfällt, wenn der Unterhaltsverpflichtete stirbt. Versorgungsausgleich geht in gleicher Höhe weiter. Abfindungen werden ausgehandelt, da gibt es keine Vorgaben.
Das ist eine Einzelfallentscheidung. I.d.R wird das Vermögen am Tag des Scheidungsantrags für die Vermögensaufteilung herangezogen. Das macht man, weil viele eher Vermögende am Tag der Scheidung auf einmal bettelarm waren. Es ist aber nicht zwingend. Wenn also eine belegbare Firmenpleite in der Zwischenzeit vorliegt, dann wird die natürlich berücksichtigt. MIt einem Gewinn ist es genauso. Kann der Nichtgewinner gut von seinem eigenen Einkommen leben, wird da nichts berücksichtigt und umgekehrt.
Das Anfangsgehalt eines Anwalts ist oft noch deutlich geringer. Je nach Erfolg kann sich das ordentlich steigern, muss es aber nicht.
Leben heißt bei mir mehr als überleben. Trotzdem finde ich die Aussage etwas fragwürdig. Mit 1800 Netto kann man gut leben. Mit einem Zweiteinkommen in gleicher Höhe sogar richtig gut. Man sollte dem Interviewten ein Haushaltsbuch empfehlen.
Vielleicht ist es heimlich, weil du immer Theater machst? Viele Männer/Jungs haben keine Lust auf Diskussionen, deshalb schieben sie lieber was anderes vor als bei der Wahrheit zu bleiben. Sprich ihn direkt an und biete ebenfalls Besserung. In sein Handy zu gucken geht übrigens auch gar nicht.
Da beschriftet deine Schwester vermutlich die Überweisung falsch. Das soll sie mal überprüfen. Und wenn sie mit den Sachbearbeitern spricht, kann die eine Ratenzahlung vom 10 Euro oder so für die Tilgung der Schuld ausmachen. Die geht nicht in die Insolvenz, da erst später entstanden.
In etwa. Die Verjährung beginnt zum Jahresende, in dem die Schuld entstanden ist. Also sämtliche entstandenen Schulden für die die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, verfallen nach dem 31.12.2013.
Das ist korrekt. Vertragspartner ist deine Mutter. Sie muss auch kündigen.
Dann such dir erst die eigene Wohnung und sag es deiner Mutter am Tag vor dem Umzug. Mütter sind belastbarer als du denkst. P.S. ich würde als Mutter eher denken, dass ich was falsch gemacht habe, weil du immernoch da bist.
War auch meine erste Idee, heute noch zum Arzt. Ganz wichtig
Geh hier hin. http://www.profamilia.de/
Nein, das geht nicht ohne Weiteres. Bei Entfernungen über 400 km muss der andere Sorgeberechtige zustimmen.
Kann sie nicht, da sie nicht beweisen kann (vermute ich mal), dass du ihn benutzt hast. Kann ja sein, dass du deine Lernzettel auf merkwürdigen Formaten schreibst. Schwierig wirds, wenn sie dich bei der Beschwerde mündlich prüfen will und du nix weißt. Dann ist vorbei und gelogen hast du dann auch noch...