Darf mich ein Polizist dafür festnehmen, dass ich auf dem Bürgersteig Fahrrad fahre?

6 Antworten

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Mal angenommen es handelt sich tatsächlich um einen Polizisten. Dann müsste er, wenn du Zweifel an seiner Zugehörigkeit hast, eine Streife nachbestellen, die dann alles weitere übernimmt.

Wenn die Streife deine Identität nicht feststellen kann, kann sie dich auch auf die Dienststelle zur Identitätsfeststellung mitnehmen.

Die Verkehrsordnungswidrigkeit, die du hier begangen hättest wäre die 102100 im Tatbestandskatalog. Diese zieht ein Verwarnungsgeld von 55,00€ nach sich.


HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:41

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin dann mal froh, dass er mich davon kommen lassen hat :)

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Das Befahren eines Gehweges mit einem Fahrrad kostet nach dem neuesten Bussgeldkatalog 55 Euro!

Ein echter Polizist darf dich nur vorläufig festnehmen, wenn er vor Ort deine Identität nicht klären kann.


SevSnape  09.10.2023, 18:03

Aber das wäre doch dann keine vorläufige Festnahme, sondern eine Festhaltung zur Identitätsfeststellung, oder?

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Still  09.10.2023, 18:27
@SevSnape

Festhalten ist das Ansprechen auf der Straße. Festnahme ist das Wegbringen an einen anderen Ort, also Polizeiwache oder Wohnort.

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SevSnape  09.10.2023, 19:29
@Still

Aber wir sind hier doch im Bußgeld Verfahren. Die Identität wird durch 163b StPO festgestellt in Verbindung mit 46 OWiG und 91 ZustV, in denen die Transferierklausel steht.

Gemäß 163b/1 StPO darf der Verdächtige zur Identitätsfeststellung festgehalten werden. Dazu gibt es eine befugnisnormergänzende Vorschrift in 163c/1 StPO. Diese besagt unter anderem, dass die Person unverzüglich dem Richter vorzuführen ist um die Zulässigkeit und Fortsauer der Freiheitsentziehung zu prüfen.

Hier ist nirgends von Festnahme/ vorläufiger Festnahme die Rede. Ist das dann nicht nur eine Festhaltung? Zumal die vorläufige Festnahme im Bußgeldverfahren nicht rechtmäßig wäre.

Oder täusche ich mich?

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Still  09.10.2023, 21:23
@SevSnape

Ohne Identität geht gar nichts. Du kannst einem Richter grundsätzlich keine anonyme Person vorsetzen. Der Richter würde also anordnen, dass die Identität polizeilich geklärt werden muss, was du ja von vornherein geplant hattest. Die Freiheitsentziehung würde also durch einen Gerichtsweg unverhältnismäßig in die Länge gezogen.

Nebenbei habe ich keine Verdächtigen, sondern einen Betroffenen, dessen Tat eindeutig belegt ist und dessen Strafverfolgung gesichert werden soll/muss.

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SevSnape  09.10.2023, 21:32
@Still

Naja das ist ja auch die Ausnahme. Richtervorführung nur, wenn das nicht länger dauert als die Identitätsfeststellung dauern würde. (Was meistens nicht der Fall ist, sodass es nicht zu einer Richtervorführung kommt)

Ja klar, hier handelt es sich um einen Betroffenen, deshalb ja die Transferierklausel. Ich hab oben nur den 163b StPO weitesgehend zitiert

Aber ich nehm den Betroffenen ja trotzdem nicht fest, sondern halte ihn nur fest, da im Gesetzestext nichts von einer Festnahme steht. Eine Festnahme ist bei einem Betroffenen ja auch gar nicht zulässig.

Oder steh ich auf dem Schlauch?

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Still  10.10.2023, 05:58
@SevSnape

Nehmen wir den 127 StPO doch einfach wörtlich: JEDER darf eine nicht identifizierte Person auf frischer Tat vorläufig festnehmen. Beides trifft auf die Fragestellung zu.

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SevSnape  10.10.2023, 06:37
@Still

Das ist aber ja Absatz 1 und der gilt nicht für die Stastsanwaltschaft und Beamten des Polizeidienstes. Die Feststellung der Identität bestimmt hier 163b StPO.

Und die frische Tat bezieht sich eben nur auf eine Straftat. Nicht auf Eibe Ordnungswidrigkeit/ Verkehrsordnungswidrigkeit.

Und wenn die Polizei vorläufig Festnehmen will, muss ein Haftgrund vorliegen. Aber das spielt ja gar keine Rolle, da 163b StPO anzuwenden ist. Und da ist nur von Festhaltung nicht von Festnahme die Rede!

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Still  10.10.2023, 06:39
@SevSnape

Die StPO gilt auch für Massnahmen bei Ordnungswidrigkeiten. Natürlich geht es dabei nicht um U-Haft oder ähnliches, sondern lediglich um die Sicherung der Identität. Nach dem POLG darf das sogar 12 Stunden OHNE Anlass geschehen. Insofern liegt die Latte niedrig.

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SevSnape  10.10.2023, 08:43
@Still

Ja die StPO gilt auch für Ordnungswidrigkeiten. Aber Maßnahmen die in "starke Grundrechte" eingreifen, hier die Freiheitsentziehung, gehen nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Warum hier zwischen der vorläufigen Festnahme und der Festhaltung zur Identitätsfeststellung unterschieden wird, weiß ich nicht. Ich vermute, da die Festhaltung zur Identitätsfeststellung nicht so lange dauert, da meistens nicht mal ein Richter verständigt werden muss. Außerdem hängt das ganze mit der Verhältnismäßigkeit zusammen und die ist bei einer Ordnungswidrigkeit im Verwarnungsbereich und der vorläufigen Festnahme nicht gegeben.

Aber wie kommst du auf die vorläufige Festnahme nach §127/2 StPO? Das geht doch über die Identitätsfeststellung nach §163b/1 StPO. Hierbei kann die Transsferierklausel von Ordungswidrigkeiten zu Straftaten dann auch angewandt werden, im Gegensatz zu §127/2 StPO

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Still  10.10.2023, 09:21
@SevSnape

Ich wollte durch Zitat Abs. 1 klarstellen, dass wenn jedermann das darf, die Polizei erst Recht zu so einer Festsetzung schreiten darf. Auch zeigen die 12 Stunden OHNE Anlass aus dem POLG, in welcher Wichtigkeit der Gesetzgeber die Identität eines Person sieht. Kein gesuchter Straftäter soll sich hinter "hab' keinen Ausweis und sagt nix" verstecken können.

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SevSnape  10.10.2023, 09:33
@Still

Ach so. Ja klar, danke. Wobei ja für die Polizei wieder spezielle Regeln gelten....

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HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:59

Danke erstmal. Als Community Experte zur Polizei, für wie realistisch sehen sie es an, dass er ein echter Polizist war? Natürlich haben sie nur meine Schilderung, es würde mich trotzdem interessieren, was sie darüber denken.

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So handelt kein Polizist. Der wollte sich nur wichtig machen. Und ansonsten: Ja, ihr dürft nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Und ebenfalls ja: Mache ich an manchen Straßen auch, ist mir egal. Ich will ja lebend ankommen.


HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:21

Habe ich mir auch gedacht, aber es kann ja sein, dass er einfach einen schlechten Tag hatte.

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HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:25
@tinalisatina

Man weiß ja nie, aber es gibt trotzdem genug Leute, die sich wichtig fühlen wollen, kann also gut sein, dass es so einer war.

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Hi, ich glaube nicht, dass es ein Polizist war.

Der hätte sich ausgewiesen und entweder verwarnt, oder Dir einen Strafzettel gegeben.

Falls Du gar kein Dokument dabei hättest, wo Dein Name draufsteht, hätten er Dich zur Wache mitnehmen können.

Meist werden Jugendliche aber wegen sowas nur kostenlos verwarnt.


HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 18:01

Kostenlos "verwarnt" wurde ich hier ja. Nur ob es echt ein Polizist war, oder nicht würde mich am ende doch interessieren

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Raven751  09.10.2023, 18:20
@HollaenderLinde

Natürlich kann ich nicht 100% sicher sein, aber sein Verhalten spricht dagegen. Ich glaube eher, das ist ein Wichtigtuer.

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HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 18:23
@Raven751

Ja das stimmt, von wichtigtuern haben wir in Deutschland ja letztes genug

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Festgenommen darfst du natürlich dafür nicht werden.

Bis 12 musst du gewehg benutzen, danach die Straße, sofern es keinen Fahrradweg gibt, bzw der bürgersteig ausgeschildert ist.

Früher hat man sowas in der Schule bei der Verkehrserziehung gelernt.

Würdest du das mit nem e-scooter machen, könnte das ordentlich Bußgeld kosten


HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:24

Ja das stimmt, habe ich auch gelernt, wie gesagt, die Straße ist aber voll befahren, deswegen fahre ich lieber auf dem Bürgersteig, ist aber falsch, das sehe ich ein.

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Casalini  09.10.2023, 17:27
@HollaenderLinde

Machen auch viele Leute so.

Ich habe mich dran gewöhnt.

Sofern niemand gefährdet und behindert wird, regt sich auch nur ein ***** auf.

Und Autofahrern ist das auch lieber 🤣

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Casalini  09.10.2023, 17:37
@HollaenderLinde

Es ist ein altbekanntes Problem, dass viele deutsche städte für den (mehr werdenden) Fahrradverkehr nicht ausgelegt sind.

Daher wird es immer zu solchen Problemen kommen.

Auch wenn es rechtlich falsch ist: Pass auf die Fußgänger auf (v.a. Kinder und Kinderwagen), lass denen Vorrang, und bleib auf dem Weg, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist.

Besser, es regt sich jemand auf, als wenn du 4 Wochen im Krankenhaus liegst....

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HollaenderLinde 
Beitragsersteller
 09.10.2023, 17:44
@Casalini

Danke für deine Tipps. Mein Leben ist mir auch etwas mehr wert, als eine Person, die von mir genervt ist

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Casalini  09.10.2023, 17:48
@HollaenderLinde

Sind keine Tips, sondern meine Meinung. Ich habe mich am Anfang auch immer aufgeregt.

Aber hey, jeder macht was, was andere aufregt, od so'n meckerer regt andere Leute auch auf.

Solln sie sich erst Mal um ihren eigenen Scheiss kümmern.

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