Darf mich ein Polizist dafür festnehmen, dass ich auf dem Bürgersteig Fahrrad fahre?
Hallo, liebe Gute-Frage Community,
Vorhin bin ich(m/15) mit 2 Freunden zum Fitness Studio mit dem Fahrrad gefahren. Der Weg dazu geht an einer viel befahrenen Straße mit engem Gehweg entlang. Ob es dort einen Fahrradweg gibt, weiß ich ehrlich gesagt nicht, da die Straße viel befahren ist und ich mich wohler auf dem Bürgersteig fühle, Fußgängern weiche ich immer aus, aber wahrscheinlich sollte ich trotzdem auf der Straße fahren, das sehe ich ein.
Zumindest sind ich und meine Freunde eigentlich hintereinander gefahren, ich bin mir jedoch nicht zu 100% sicher, als wir an einem Mann vorbei gefahren sind, fängt dieser an, mich anzuschreien, ob ich einen Zacken will oder so etwas (ich habe es nicht genau verstanden). Ich habe natürlich angehalten und sage ihm, dass wir hintereinander gefahren sind. Er blöfft mich an und fragt mich, ob ich wisse wer er ist (was ich natürlich mit nein beantwortet habe). Er meint er habe leider seinen Ausweis(weswegen ich vermute, dass er ein Polizist ist) nicht dabei aber er könnte mich eigentlich jetzt sofort mitnehmen. Ich habe mich entschuldigt und bin ruhig geblieben, während er mich weiter kurz weiter schimpft, er hat mir gesagt, dass ich mir das merken soll (Ich denke, ich soll mir merken, nicht auf dem Fußgängerweg zu fahren und/oder dass ich hinter meinen Freunden fahren soll). Dann bin ich weiter gefahren. Übrigens sind wir nicht kollidiert, ich bin an ihm vorbei gefahren und ich habe ihn nicht ansatzweise berührt.
Ich wollte zum einen fragen, ob er mich wirklich dafür zur Polizeiwache mitnehmen könnte, dass ich auf dem Fußgängerweg gefahren bin.
Außerdem wollte ich eine unabhängige Meinung zu dieser Interaktion hören. Auch wenn ich die Geschichte nur aus meiner Sicht beschreiben kann, seine Sicht wäre vermutlich anders, wie kann ich aber nicht sagen.
Der Mann war aber etwas "schäbiger" gekleidet, deswegen würde ich nicht ausschließen, dass er evtl. auf einem Drogentrip war, er hat sich zwar nüchtern und normal angehört aber sicher kann man sich nie sein.
Danke an jeden, der die Frage bis hier hin gelesen hat. Ich freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße
6 Antworten
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Mal angenommen es handelt sich tatsächlich um einen Polizisten. Dann müsste er, wenn du Zweifel an seiner Zugehörigkeit hast, eine Streife nachbestellen, die dann alles weitere übernimmt.
Wenn die Streife deine Identität nicht feststellen kann, kann sie dich auch auf die Dienststelle zur Identitätsfeststellung mitnehmen.
Die Verkehrsordnungswidrigkeit, die du hier begangen hättest wäre die 102100 im Tatbestandskatalog. Diese zieht ein Verwarnungsgeld von 55,00€ nach sich.
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Danke für deine ausführliche Antwort. Ich bin dann mal froh, dass er mich davon kommen lassen hat :)
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Das Befahren eines Gehweges mit einem Fahrrad kostet nach dem neuesten Bussgeldkatalog 55 Euro!
Ein echter Polizist darf dich nur vorläufig festnehmen, wenn er vor Ort deine Identität nicht klären kann.
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Aber wir sind hier doch im Bußgeld Verfahren. Die Identität wird durch 163b StPO festgestellt in Verbindung mit 46 OWiG und 91 ZustV, in denen die Transferierklausel steht.
Gemäß 163b/1 StPO darf der Verdächtige zur Identitätsfeststellung festgehalten werden. Dazu gibt es eine befugnisnormergänzende Vorschrift in 163c/1 StPO. Diese besagt unter anderem, dass die Person unverzüglich dem Richter vorzuführen ist um die Zulässigkeit und Fortsauer der Freiheitsentziehung zu prüfen.
Hier ist nirgends von Festnahme/ vorläufiger Festnahme die Rede. Ist das dann nicht nur eine Festhaltung? Zumal die vorläufige Festnahme im Bußgeldverfahren nicht rechtmäßig wäre.
Oder täusche ich mich?
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Ohne Identität geht gar nichts. Du kannst einem Richter grundsätzlich keine anonyme Person vorsetzen. Der Richter würde also anordnen, dass die Identität polizeilich geklärt werden muss, was du ja von vornherein geplant hattest. Die Freiheitsentziehung würde also durch einen Gerichtsweg unverhältnismäßig in die Länge gezogen.
Nebenbei habe ich keine Verdächtigen, sondern einen Betroffenen, dessen Tat eindeutig belegt ist und dessen Strafverfolgung gesichert werden soll/muss.
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Naja das ist ja auch die Ausnahme. Richtervorführung nur, wenn das nicht länger dauert als die Identitätsfeststellung dauern würde. (Was meistens nicht der Fall ist, sodass es nicht zu einer Richtervorführung kommt)
Ja klar, hier handelt es sich um einen Betroffenen, deshalb ja die Transferierklausel. Ich hab oben nur den 163b StPO weitesgehend zitiert
Aber ich nehm den Betroffenen ja trotzdem nicht fest, sondern halte ihn nur fest, da im Gesetzestext nichts von einer Festnahme steht. Eine Festnahme ist bei einem Betroffenen ja auch gar nicht zulässig.
Oder steh ich auf dem Schlauch?
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Das ist aber ja Absatz 1 und der gilt nicht für die Stastsanwaltschaft und Beamten des Polizeidienstes. Die Feststellung der Identität bestimmt hier 163b StPO.
Und die frische Tat bezieht sich eben nur auf eine Straftat. Nicht auf Eibe Ordnungswidrigkeit/ Verkehrsordnungswidrigkeit.
Und wenn die Polizei vorläufig Festnehmen will, muss ein Haftgrund vorliegen. Aber das spielt ja gar keine Rolle, da 163b StPO anzuwenden ist. Und da ist nur von Festhaltung nicht von Festnahme die Rede!
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Ja die StPO gilt auch für Ordnungswidrigkeiten. Aber Maßnahmen die in "starke Grundrechte" eingreifen, hier die Freiheitsentziehung, gehen nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Warum hier zwischen der vorläufigen Festnahme und der Festhaltung zur Identitätsfeststellung unterschieden wird, weiß ich nicht. Ich vermute, da die Festhaltung zur Identitätsfeststellung nicht so lange dauert, da meistens nicht mal ein Richter verständigt werden muss. Außerdem hängt das ganze mit der Verhältnismäßigkeit zusammen und die ist bei einer Ordnungswidrigkeit im Verwarnungsbereich und der vorläufigen Festnahme nicht gegeben.
Aber wie kommst du auf die vorläufige Festnahme nach §127/2 StPO? Das geht doch über die Identitätsfeststellung nach §163b/1 StPO. Hierbei kann die Transsferierklausel von Ordungswidrigkeiten zu Straftaten dann auch angewandt werden, im Gegensatz zu §127/2 StPO
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Ich wollte durch Zitat Abs. 1 klarstellen, dass wenn jedermann das darf, die Polizei erst Recht zu so einer Festsetzung schreiten darf. Auch zeigen die 12 Stunden OHNE Anlass aus dem POLG, in welcher Wichtigkeit der Gesetzgeber die Identität eines Person sieht. Kein gesuchter Straftäter soll sich hinter "hab' keinen Ausweis und sagt nix" verstecken können.
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Danke erstmal. Als Community Experte zur Polizei, für wie realistisch sehen sie es an, dass er ein echter Polizist war? Natürlich haben sie nur meine Schilderung, es würde mich trotzdem interessieren, was sie darüber denken.
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Der war Fake, oder Hausmeister in der Polizeikaserne ; - )
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So handelt kein Polizist. Der wollte sich nur wichtig machen. Und ansonsten: Ja, ihr dürft nicht mehr auf dem Gehweg fahren. Und ebenfalls ja: Mache ich an manchen Straßen auch, ist mir egal. Ich will ja lebend ankommen.
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Habe ich mir auch gedacht, aber es kann ja sein, dass er einfach einen schlechten Tag hatte.
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Man weiß ja nie, aber es gibt trotzdem genug Leute, die sich wichtig fühlen wollen, kann also gut sein, dass es so einer war.
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Hi, ich glaube nicht, dass es ein Polizist war.
Der hätte sich ausgewiesen und entweder verwarnt, oder Dir einen Strafzettel gegeben.
Falls Du gar kein Dokument dabei hättest, wo Dein Name draufsteht, hätten er Dich zur Wache mitnehmen können.
Meist werden Jugendliche aber wegen sowas nur kostenlos verwarnt.
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Kostenlos "verwarnt" wurde ich hier ja. Nur ob es echt ein Polizist war, oder nicht würde mich am ende doch interessieren
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Natürlich kann ich nicht 100% sicher sein, aber sein Verhalten spricht dagegen. Ich glaube eher, das ist ein Wichtigtuer.
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Ja das stimmt, von wichtigtuern haben wir in Deutschland ja letztes genug
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Festgenommen darfst du natürlich dafür nicht werden.
Bis 12 musst du gewehg benutzen, danach die Straße, sofern es keinen Fahrradweg gibt, bzw der bürgersteig ausgeschildert ist.
Früher hat man sowas in der Schule bei der Verkehrserziehung gelernt.
Würdest du das mit nem e-scooter machen, könnte das ordentlich Bußgeld kosten
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Ja das stimmt, habe ich auch gelernt, wie gesagt, die Straße ist aber voll befahren, deswegen fahre ich lieber auf dem Bürgersteig, ist aber falsch, das sehe ich ein.
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Machen auch viele Leute so.
Ich habe mich dran gewöhnt.
Sofern niemand gefährdet und behindert wird, regt sich auch nur ein ***** auf.
Und Autofahrern ist das auch lieber 🤣
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Es ist ein altbekanntes Problem, dass viele deutsche städte für den (mehr werdenden) Fahrradverkehr nicht ausgelegt sind.
Daher wird es immer zu solchen Problemen kommen.
Auch wenn es rechtlich falsch ist: Pass auf die Fußgänger auf (v.a. Kinder und Kinderwagen), lass denen Vorrang, und bleib auf dem Weg, wenn kein Fahrradweg vorhanden ist.
Besser, es regt sich jemand auf, als wenn du 4 Wochen im Krankenhaus liegst....
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Danke für deine Tipps. Mein Leben ist mir auch etwas mehr wert, als eine Person, die von mir genervt ist
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Sind keine Tips, sondern meine Meinung. Ich habe mich am Anfang auch immer aufgeregt.
Aber hey, jeder macht was, was andere aufregt, od so'n meckerer regt andere Leute auch auf.
Solln sie sich erst Mal um ihren eigenen Scheiss kümmern.
Aber das wäre doch dann keine vorläufige Festnahme, sondern eine Festhaltung zur Identitätsfeststellung, oder?