Darf meine Schule mir mein Handy erst am nächsten Tag zurückgeben?

8 Antworten

Deine Schule darf das, was sie mit den Erziehungsberechtigten zu diesem Thema vereinbart hat. Und das solltest du am besten auch wissen. Wenn da nämlich steht, dass der Lehrer bei Missachtung dieser Vereinbarung dein Handy abnimmt und dass es deine Eltern wegen deines Verhaltens abholen müssen, dann ist das korrekt so.

Die Schule darf das, wenn es so in ihrer Hausordnung steht. Es soll ja auch ein bisschen weh tun. 😉

An der Schule, an der ich unterrichtet habe, konnten sich die Schüler ihr Handy am Nachmittag desselben Tages ab 15.00 Uhr im Lehrerzimmer wieder abholen. Wir hatten aber auch hauptsächlich Erwachsene Schüler.

Das regelt jede Schule anders.


yamat501  04.06.2021, 09:19

nein die Hausordnung ist da nicht bindend sondern das jeweilige Landesschulgesetz und darüber stehend das allgemeine Strafrecht. Je nach Schulrecht, darf das Handy maximal bis zum Ende des Schultags eingezogen werden, alles darüber hinaus wäre streng genommen ein Diebstahl

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adabei  04.06.2021, 15:48
@yamat501

An unserer Schule wurde das sowieso nicht praktiziert, aber ich weiß, dass das an vielen bayrischen Schulen so gemacht wird. Ich denke, dass das auch vom Schulgesetz gedeckt wird.

Scheinbar gibt es auch entsprechende Vereinbarungen mit den Eltern.

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yamat501  04.06.2021, 15:51
@adabei

selbst in Bayern darf das Handy nur bis Ende des Unterrichtstages abgenommen werden.

Was Bayern macht ist zu verlangen, das die Geräte vor betreten des Schulgeländes abgeschalten werden

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adabei  04.06.2021, 15:54
@yamat501

Dann hat wahrscheinlich nie jemand dagegen geklagt. 😉

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OnePerson19  04.06.2021, 13:49

Wenn eine Einzelhandels geschafft in seine Hausordnung reinschreibt „Jedem der Ladendiebstahl begeht wird ins Bein geschossen“ darf der Laden das dann ?

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OnePerson19  04.06.2021, 17:45
@adabei

Natürlich, das war mit Absicht übertrieben. Rechtlich ist es aber komplett das das gleiche. In der Hausordnung wird eine Handlung bzw. Unterlassung mit einer durch Gesetz oder Verordnung Verboten Handlung oder Unterlassung unter Strafe gestellt.

Einziger Unterschied, bei dem einen kennt jeder die Rechtslage.

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das kannst du in deiner Schulordnung nachlesen.

einfach das Handy ausmachen und das Problem stellt sich erst gar nicht.

klar darf die Schule das Handy einziehen und die Eltern könnten es durchaus am gleichen Tag abholen.

Das Handy darf nur während der Unterrichtszeiten wegen Störung eingezogen werden. Nach der Unterrichtszeit kann keine Störung mehr erfolgen, also muss das Eigentum erstattet werden.

Er sollte es am Ende des Schultages zurückgeben..

aber willst du ih jetzt verklagen, weil du es erst einen Tag später bekommst?


lukasstzstz 
Beitragsersteller
 04.06.2021, 09:13

Ne ne wollte nur mal wissen.

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