Darf meine Schule mir mein Handy erst am nächsten Tag zurückgeben?
Hallo, wenn in meiner Schule ein Handy klingelt oder es benutzt wird es eingezogen und die Eltern müssen es dann am nächsten Tag abholen, darf meine Schule das ?
8 Antworten
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Deine Schule darf das, was sie mit den Erziehungsberechtigten zu diesem Thema vereinbart hat. Und das solltest du am besten auch wissen. Wenn da nämlich steht, dass der Lehrer bei Missachtung dieser Vereinbarung dein Handy abnimmt und dass es deine Eltern wegen deines Verhaltens abholen müssen, dann ist das korrekt so.
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Die Schule darf das, wenn es so in ihrer Hausordnung steht. Es soll ja auch ein bisschen weh tun. 😉
An der Schule, an der ich unterrichtet habe, konnten sich die Schüler ihr Handy am Nachmittag desselben Tages ab 15.00 Uhr im Lehrerzimmer wieder abholen. Wir hatten aber auch hauptsächlich Erwachsene Schüler.
Das regelt jede Schule anders.
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Wenn eine Einzelhandels geschafft in seine Hausordnung reinschreibt „Jedem der Ladendiebstahl begeht wird ins Bein geschossen“ darf der Laden das dann ?
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Natürlich, das war mit Absicht übertrieben. Rechtlich ist es aber komplett das das gleiche. In der Hausordnung wird eine Handlung bzw. Unterlassung mit einer durch Gesetz oder Verordnung Verboten Handlung oder Unterlassung unter Strafe gestellt.
Einziger Unterschied, bei dem einen kennt jeder die Rechtslage.
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das kannst du in deiner Schulordnung nachlesen.
einfach das Handy ausmachen und das Problem stellt sich erst gar nicht.
klar darf die Schule das Handy einziehen und die Eltern könnten es durchaus am gleichen Tag abholen.
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Das Handy darf nur während der Unterrichtszeiten wegen Störung eingezogen werden. Nach der Unterrichtszeit kann keine Störung mehr erfolgen, also muss das Eigentum erstattet werden.
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Er sollte es am Ende des Schultages zurückgeben..
aber willst du ih jetzt verklagen, weil du es erst einen Tag später bekommst?
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nein die Hausordnung ist da nicht bindend sondern das jeweilige Landesschulgesetz und darüber stehend das allgemeine Strafrecht. Je nach Schulrecht, darf das Handy maximal bis zum Ende des Schultags eingezogen werden, alles darüber hinaus wäre streng genommen ein Diebstahl