Darf ein Lehrer das Handy bis zum nächsten Tag abnehmen?
Heute in der Schule ist mein Handy angegangen und meine Lehrerin hat es abgenommen. Als ich es nach Schulschluss abholen wollte, hat sie es mir nicht wiedergegeben und morgen muss ich es abholen. 1. habe ich gelesen, dass Lehrer Eigentum von den Schülern nach Schulschluss wiedergeben müssen 2. habe ich ja nichts mit dem Handy gemacht.
also frage ich mich, ob meine Lehrerin mir das so lange abnehmen darf.
18 Antworten
Es kommt drauf an, was in der Schulordnung steht. Wenn die schreiben, dass sie es dir für 2 Wochen abnehmen, dann dürfen sie das auch für 2 Wochen machen, weil du bzw. deine Eltern sich damit einverstanden erklärt haben.
Die Schulordnung bezieht sich auf die Ordnung in der Schule, nicht aber darüber hinaus.
Hallo HappyKilling,
da diese Frage hier schon mehrfach gestellt wurde, habe ich mich mit diesem Thema beschäftigt. Rechtlich ist es so, dass ein/e Lehrer/in einem/einer Schüler/in das Handy innnerhalb des Schulgeländes während der gesamten Unterrichtszeit und auch während der Pausen abnehmen darf, wenn
das Handy angeschaltet ist und angeschaltet wird
das Handy klingelt oder vibriert
Am Ende der Unterrichtszeit muss das Handy dem Schüler wieder ausgehändigt werden. Es ist den Lehrkörpern im Allgemeinen nicht erlaubt, es darüberhinaus einzubehalten. Lediglich bei Wiederholungstätern kann verlangt werden, dass die Eltern des betreffenden Schülers das Handy in der Schule abholen. Dann müssen diese aber vorher telefonisch informiert werden, damit sie es wissen. Hintergrund der ganzen Sache ist die, dass viele Eltern mittlerweile ihrem Kind gerade deshalb ein Handy mitgeben, damit ihr Kind die Eltern im Notfall anrufen können, etwa wenn der Schulbus ausgefallen ist etc.
Die Schule darf nicht generell verbieten, dass die Schüler ein Handy mit in die Schule nehmen. Sie dürfen auch nicht verbieten, es auf die Klassenfahrt mitzunehmen. Dort dürfen sie allerdings die Benutzung zeitlich beschränken.
Wenn ein Lehrer das Handy trotzdem einbehält und gar nicht wieder hergibt, dann ist das aber kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Ich weiß aber nicht, wie man es nennt, wenn er das Handy erst am nächsten Tag oder noch später wieder hergibt. Jedenfalls sollten die Eltern in dem Fall eine Beschwerde beim Rektor einreichen. Sollte auch das nichts nutzen, darf auch das Schulministerium informiert werden. Im Extremfall darf man auch Anzeige erstatten.
Die Schulordnung regelt die Belange innerhalb der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände. Regeln, die in die häusliche Ordnung eingreifen, sind nicht erlaubt.
ABER ich kann die Lehrer verstehen. Sie sind langsam aber sicher entnervt von dieser im Unterricht störenden Handynutzung. Wenn sich dann mal ein Blindgänger von selber einschaltet, können und dürfen die Lehrer dann auch ungerecht sein! Das sollte man ihnen zugestehen.
Mein Tipp: Belasse in Zukunft Dein ausgeschaltetes Handy in Deiner Schultasche.
Darf er nicht aber die meisten wollen es sich mit dem Lehrer nicht verscherzen und lassen es zu. Natürlich darf er es nicht aber er darf dich des Unterrichts verweisen und dir eine Sechs geben für diese Stunde
Nein, Letzteres darf er bestimmt nicht. Wenn jemand den Unterricht verlassen muss, darf das nicht auch noch in die Benotung einfließen. Es darf allerdings erwartet werden, dass der Schüler den Stoff selbstständig nachholt.
Nein, darf sie nicht, sie muss dir das Handy nach der Stunde wieder aushändigen.
Die Wegnahme von Gegenständen ist als erzieherische Maßnahme ausdrücklich zulässig, wenn sie zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist (§ 53 Abs. 2 SchulG NRW). Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig. Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).
Die Gegenstände sind aber nach der Stunde zurück zu geben, außer die Hausordnung regelt was anderes.
Dagegen stehen die Interessen des Schülers am Gegenstand. So kann ein Handy wichtig werden, wenn nach dem Unterricht zum Beispiel mit den Eltern telefoniert werden muss, aus welchem Grund auch immer (z. B. wo der Schüler später abgeholt werden muss und ähnliches).
Also, es kommt auf die Verhältnismäßigkeit an und was deine Schulordnung erlaubt.
Vom Prinzip aber aus ist es nicht erlaubt, Wertgegenstände für einen längern Zeitraum einzubehalten.
Leider missbrauchen Lehrer immer wieder ihre Stellung, wie in einer kleinen Diktatur.
Der große studierte Lehrer und die kleinen störenden Bälger. Widerliche Einstellung.
der lehrer darf das hausrecht und das schulrecht ausüben,wenn in den schulregeln ein verbot von handys im unterricht vorgesehen ist, kann er es einbehalten und von den erziehungsberechtigten abholen lassen. das ist komplett legal und hat mit diktatur rein garnix gemein.. inzwischen muss man sich als lehrer schon fragen, was sich diese kids eigentlich einbilden..alle kennen ihre rechte aber keiner seine pflichten!
Die Rechtsgrundlage hierfür bietet § 23 Abs. 2 Schulgesetz: Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule".
Genau so habe ich es auch gelesen und hierüber schon viele Gespräche geführt. Der wichtigste Teil ist der: Die Schulordung regelt die Belange in der Schule, auf dem Schulgelände, während der Unterrichtszeit. Unmittelbar nach Schulschluss und außerhalb des Schulgeländes gilt die Schulhausordnung nicht mehr. Deshalb muss das Handy sofort anschließend ausgehändigt werden.
Zweckmäßiger Weise wird dies an der einzelnen Schule durch eine Schul- oder Hausordnung geregelt, die von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen wird und die des Einverständnisses der Schulkonferenz bedarf (auf diese Weise ist auch die Elternvertretung in den Entscheidungsprozess eingebunden). Quelle: Konferenzordnung § 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m., Schulgesetz § 47 Abs. 5
Das ist auch vollkommen in Ordnung. Nur leider vergessen die Lehrer, dass auch diese Bestimmungen nach Unterrichtsschluss nicht mehr gelten. Das Einbehalten des Handys nach der Schulzeit ist nicht gestattet.
Ich habe hier noch einen Auszug der GEW Land BW gefunden. Eine Meldung der Gewerkschaft an die Lehrer, kannst du dir ausdrucken und deiner Lehrerin vorlegen:
In Baden-Württemberg gibt es kein generelles Verbot, Handys mit in die Schule zu bringen oder sie zu nutzen. Nach Auffassung des Kultusministeriums (KM) kann Schülerinnen und Schülern nicht generell verboten werden, ein Handy mitzuführen, da die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben können, ihre Kinder vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen.
Quelle: Schulleitung, April 2006
Schule kann Handynutzung einschränken und Handys bis zum Unterrichtsende einbehalten
Die einzelne Schule kann jedoch verlangen, dass das Handy während des Unterrichts ausgeschaltet bleibt, um eine Störung des Unterrichts zu vermeiden. Die Schule kann ferner die Handybenutzung während der Pausen auf dem Schulhof zumindest einschränken (u.a. um zu vermeiden, dass zum Beispiel Horror- oder Gewaltszenen angesehen werden). Das Ansehen oder Vorführen von Gewalt oder Pornovideos auf dem Pausenhof kann als Fehlverhalten mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. Schulgesetz § 90 sanktioniert werden
Mit einem Verbot der Handynutzung nimmt die Schule einen Eingriff in Grundrechte vor (freie Entfaltung der Persönlichkeit und Eigentumsrecht). Dies gilt auch beim Einzug des Handys, wenn gegen ein solches Verbot verstoßen wird. Ein solcher Eingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigung. Die Rechtsgrundlage hierfür bietet § 23 Abs. 2 Schulgesetz: „Die Schule ist im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes berechtigt, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Schulbetriebs und zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zu treffen und örtliche Schulordnungen, allgemeine Anordnungen und Einzelanordnungen zu erlassen. Inhalt und Umfang der Regelungen ergeben sich aus Zweck und Aufgabe der Schule".
Zweckmäßiger Weise wird dies an der einzelnen Schule durch eine Schul- oder Hausordnung geregelt, die von der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen wird und die des Einverständnisses der Schulkonferenz bedarf (auf diese Weise ist auch die Elternvertretung in den Entscheidungsprozess eingebunden). Quelle: Konferenzordnung § 2 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m., Schulgesetz § 47 Abs. 5
Handyverbot an der Schule? Artikel von Dr. Stefan Reip, Regierungsdirektor im Kultusministerium, bildung & wissenschaft März 2004.
Das war ein schon fast sträfliches Fehlverhalten deiner Lehrkraft!!!!!!
Da erinner ich mich eine Situation in der Schule: Lehrer schickte einen Schüler raus weil dieser kein Geodreieck hatte und somit nicht am Matheunterricht teilnehmen konnte ( das war aufjedenfall die Meinung des Lehrers, niemand durfte im ein Geodreieck leihen). Lehrer war übrigends der Schulleiter und Oberstudienrat. Dann hat dieser Schüler eine 6 am Ende des Jahres für die ganze Sonstige Mitarbeit des Jahres bekommen weil der Lehrer nur diese eine 6 von ihm als sonstige Leistung hatte. Nur wegen dieser einen Stunde. Der Schüler hatte eine 4- in der Klassenarbeit und eine 4 in einem Test. Sonstige Mitarbeit 6 (obwohl er ganz gut war, nie gestört hat und nur einmal ein Geodreieck vergessen hat) und insgesamt eine 5 auf dem Zeugnis und das in der 12 Klasse.