Darf meine Lehrerin mir verbieten Kopfhörer zu tragen?

5 Antworten

Ja, das darf sie. Deine Lehrerin hat keine Möglichkeit den Wahrheitsgehalt deiner Angaben zu überprüfen.


Kuhlmann26  17.01.2023, 15:28

Es besteht doch überhaupt keine Veranlassung den Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Wenn er oder sie Musik hören würde, hätte er/sie die Kopfhörer auf den Ohren und nicht um den Hals. Oder welchen Wahrheitsgehalt meinst Du?

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Aliha  17.01.2023, 16:31
@Kuhlmann26

Deine Einstellung zu Schule allgemein ist hinreichend bekannt und bietet keinen Anlass für irgendwelche Diskussionen.

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Kuhlmann26  17.01.2023, 20:51
@Aliha

Was hat das jetzt mit meiner Einstellung zur Schule zu tun? Wenn etwas verboten wird, muss das eine Rechtsgrundlage haben. Entweder steht das in der Schulordnung oder einer darüber stehenden Verordnung. Ein Lehrer muss sich nicht um jeden Mist kümmern.

Und von vornherein zu unterstellen, die Fragestellerin könnte lügen, ist auch nicht die feine englische Art.

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Ja, das darf sie. Es ist halt nicht sichergestellt, dass du sie nicht benutzt.

Da würde ich in die Schulordnung schauen. Mit welcher Begründung hat sie Dich denn darum gebeten? Es gibt in vielen Schulen das Nutzungsverbot von elektronischen Geräten, wozu neben den Handys auch Kopfhörer gehören. Es stellt sich die Frage, ob das Tragen derselben um den Hals bereits unter die Nutzung fällt? Das weiß ich, ehrlich gesagt nicht.

Grenzwertig, würde ich sagen.

Gruß Matti


zeroed 
Beitragsersteller
 17.01.2023, 17:06

Nein, ich habe sehr viel Respekt, aber dabei ging es mir darum, dass sie den Unterricht weder aufhielten, noch störten. Ich wollte eine hilfreiche Antwort, keine Vorwürfe.

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Kuhlmann26  17.01.2023, 20:44
@zeroed

Hier gibt es jede Menge Vorwürfe, und zwar auch von Leuten, die eigentlich nicht wissen, ob das nun erlaubt ist oder nicht.

Ich hoffe, Du hast meine Antwort nicht als Vorwurf aufgefasst. Aber noch einmal die Frage: Wie hat Lehrerin ihre Forderung begründet. Sie muss sich ja auf irgendeine Verordnung bezogen haben, und sei es die Schulordnung.

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Ja, darf sie.

Ja, eigentlich schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich interessiere mich für verschiedene kleine Alltagsthemen.