Darf meine Cousine selber entscheiden wo sich hin möchte?
Meine Cousine 14 (weiblich), wurde vom Jugendamt in eine Notinobhutnahme gebracht worden. Da ihre Eltern sie nur Ausnutzen und sie Psychisch und Physisch verletzen heißt schlagen usw..Sie wurde um knapp 11 uhr in der Nacht zu uns geschickt da die Eltern nichts mehr von ihr Wollten und sie wollten sie auch nie mehr sehen. Sie haben uns 2 Plastiktüten in die Hand gedrückt und wir haben sie sofort zu uns gebracht. Meine Mutter mag das Mädchen sehr und das Mädchen fühlt sich bei uns immer super und hat auch selber gesagt sie würde gerne zu uns kommen und für immer bei uns Leben .Nun hat aber leider die Frau vom Jugendamt gesagt sie dürfte nicht zu uns kommen sie hat nur 2 Entscheidungen
1. Entscheidung Kinderheim, was sie keinesfalls will da sie dort schon fast ihr Lebenlang war und die Verhältnisse dort Grausam waren.
2. Entscheidung, zurück zu den Eltern was sie natürlich auch nicht möchte
Noch kurze Info:
Sie ist nicht Deutsch, Sie ist in Deutschland erst seit knapp 3 Monaten aber geht in die Schule und Lernt dort Deutsch.
Sie ist fast immer bei uns gewesen die 3 Monate Lang weil, wir sie immer gut behandelt haben und meine Mutter, ihr echte Liebe und Nähe gezeigt hat.
Ich Bedanke mich jetzt schonmal für alle Antworten!
Wurde euch ein Grund genannt, wieso sie nicht zu euch darf?
Nein kein grund
5 Antworten
1. Bittet die sorgeberechtigen Eltern, dass sie zustimmen, dass das Kind bei euch leben darf.
2. Sprecht beim Jugendamt vor und sagt, dass ihr euch um das Kind kümmern wollt und dazu auch in der Lage seid. Sagt, wie lang ihr das Mädchen schon kennt und wie oft sie bei euch war.
Problem ist die Eltern wollen eben das sie wieder zurück kommt obwohl sie das Kind so sehr hassen..sie wollen einfach nur das geld kassieren für das Kind.
Danke wir werden definitiv darüber Kämpfen!
"Ihr" könnt Euch als Pflegefamilie bewerben.
Entscheiden darf sie nicht. Aber sie hat theoretisch ein Mitspracherecht. Um das durchzusetzen, braucht es aber gerne mal einen Anwalt.
Meckern bewirkt nichts.
In der Tat: So ist es.
Offenkundig befindet sich der Antwortgeber DocPsychopath in Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der hier geltenden Bestimmungen des BGB-Familienrechts gelten.
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/KuKoVors_1/BGB/cont/KuKoVors.BGB.gl18%2Ehtm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
https://www.buzer.de/gesetz/6597/b17953.htm
Oder:
Der Antwortgeber DocPsychopath stellt auf das Recht eines anderen Staates ab, in dem er sich - eigenen Angaben zufolge - gegenwärtig seit Längerem aufhält.
- Beziehst du dich hier auf das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Familienrecht, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist??
- Dann ist deine Antwort falsch. Vergleiche dazu -> Diskussionsstrang unter deiner Antwort.
- Oder beziehst du dich auf die Gesetzgebung eines anderen Staates?
- Bejahendenfalls: Auf welche Rechtsnorm in welchem Gesetzbuch welchen Staates bezieht sich deine hier veröffentlichte Antwort, die für das deutsche Rechtsgebiet obsolet ist?
Entscheidung Kinderheim, was sie keinesfalls will da sie dort schon fast ihr Lebenlang war und die Verhältnisse dort Grausam waren.
...
Sie ist in Deutschland erst seit knapp 3 Monaten aber geht in die Schule und Lernt dort Deutsch.
In welchem Kinderheim war sie denn so dass sie die Verhältnisse im deutschen Kinderheim so gut kennt? Irgendwie erscheint mir das widersprüchlich. Mit 14 hat man in Deutschland ein Mitspracherecht bezogen auf den Aufenthalt, sofern er den anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Wie sieht es denn mit dem Aufenthaltsstatus aus?
Sie war in der Slowakei und nochmal in ein Kinderheim, Allgemeine möchte sie nicht mehr.
Ihr Aufenthalt status war in Deutschland bei ihren Eltern.
Dann wird das möglicherweise schwierig. Sie ist damit zwar EU Bürgerin und hat daher unbegrenztes Aufenthaltsrecht in Deutschland, aber ich möchte auch bemerken dass es in Deutschland nicht erlaubt ist Kinder zu "verstoßen". Ich kann euch daher nur empfehlen, einen im Familienrecht und möglichst im EU Recht erfahrenen Anwalt einzuschalten, der euch beraten kann. Da sehe ich so viele Fallstricke voraus, ohne wird das nicht funktionieren.
Aber Anwalt kostet viel geld das wird schwierig /:
Tja, ihr könnt euch zwischen schwierig und unmöglich entscheiden. Leider kann ich da nicht weiter helfen. Eine tolle Lösung für dieses Problem gibt es nicht.
Da ihr direkte Verwandte seid, stehen die Chancen gut, dass deine Cousine bei euch bleiben kann, wenn sie selbst das auch will.
sicherlich kommt das Jugendamt dann zu euch und prüft die häuslichen Verhältnisse, aber wenn da alles in Ordnung sind, darf deine Cousine bestimmt zu euch.
Denn warum Kinderheim, wenn noch Verwandte da sind, die das Kind aufnehmen können?
Da müsst ihr notfalls dem Jugendamt etwas Druck machen und einen Anwalt nehmen wenns gar nicht anders geht, damit sie bei euch bleiben kann. Und das Kindeswohl sollte vorne anstehen, also nicht Kinderheim, wenn noch Verwandtschaft da ist.
also normalerweise ist das Jugendamt froh, wenn es sich so auflöst und es in der Familie bleibt.
geht vors Familiengericht, wenn das JA sich weiter querstellt. vor Gericht wird das Mädchen selber gefragt, da hat das JA Sendepause.
Ich habe etwas falschgeschrieben, sie selber ist reintheoritsch nicht mit uns verwandt. Die mutter hatte das kind schon als sie mit meinem Onkel zusammengekommen ist. Somit gehört das Kind nicht zur Familie /:
Mit 14 MUSS ein Richter vor Entscheidung bezüglich einer Unterbringung den oder die Jugendliche hören. Ebenso besteht bei Verhandlungen grundsätzlich das Recht auf einen Verfahrensbeistand, der ab 14 auch von der oder dem Jugendlichen gewählt werden darf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht