Darf mein Vermieter persönliche Fragen stellen?

2 Antworten

Der Vermieter kann Fragen stellen wie er will. Du musst nur antworten, wenn es um Probleme des Mietverhältnisses geht.

Dem Vermieter ist bekannt, dass deine Gegensprechanlage defekt ist. Setze ihm nachweisbar eine angemessene Instandsetzungsfrist durch Einwurfeinschreiben oder bezeugten Briefeinwurf und erkläre gleichzeitig, dass du in die Ersatzvornahmen nach § 536a gehst, wenn die Frist überschritten werden sollte. Die Kosten kannst du dann gegen die Gesamtmiete nach § 556b BGB aufrechnen. Frohes Fest.


AlyssaMara 
Beitragsersteller
 23.12.2024, 23:19

Vielen lieben Dank

Er beobachtet dich.
Er ist auf dich fixiert.
Er will keinen anderen an dich ran lassen.


AlyssaMara 
Beitragsersteller
 23.12.2024, 19:25

Ist beängstigend, mir wurde nahe gelegt ihn anzuzeigen