Darf mein Vermieter persönliche Fragen stellen?
Hi, es geht wieder um meinen Vermieter, in meinen letzten Beiträgen dieselbe Thematik. Allerdings war zwischenzeitlich Ruhe, ein kleiner Teilerfolg. Zum Problem, die Freisprechanlage ist defekt, ein Elektriker war bereits vor Ort um einen Kostenvoranschlag zu machen.Ich habe meinen Vermieter darüber informiert, das der Elektriker Wulf meine defekte Freisprechanlage überprüft hat. Bis dahin alles normal. Seine Antwort, wer hat denn die Anlage benutzt ihr Freund/Mann/ Ex Mann / Kollege!?Ich habe ihn wieder auf den Elektriker hingewiesen,allerdings hört er mir nicht zu und stellt irgendwelche anderen Fragen im Raum. Ich frage mich immer, was will er damit bezwecken!Es geht schon eine Weile so. Ist er im Haus, dann kleinlaut und nervös. Schaut mich mit Wolfs Augen ohne ein Lächeln an.
2 Antworten
Der Vermieter kann Fragen stellen wie er will. Du musst nur antworten, wenn es um Probleme des Mietverhältnisses geht.
Dem Vermieter ist bekannt, dass deine Gegensprechanlage defekt ist. Setze ihm nachweisbar eine angemessene Instandsetzungsfrist durch Einwurfeinschreiben oder bezeugten Briefeinwurf und erkläre gleichzeitig, dass du in die Ersatzvornahmen nach § 536a gehst, wenn die Frist überschritten werden sollte. Die Kosten kannst du dann gegen die Gesamtmiete nach § 556b BGB aufrechnen. Frohes Fest.
Er beobachtet dich.
Er ist auf dich fixiert.
Er will keinen anderen an dich ran lassen.
Für eine Anzeige wird´s wohl noch nicht reichen.
Aber sei wachsam!
Ist beängstigend, mir wurde nahe gelegt ihn anzuzeigen