Wohnungsklingel Sache des Vermieters oder Mieters?
Seit dem wir 2018 in unsere Wohnung eingezogen sind ,ist die Wohnungsklingel defekt und der Vermieter bekommt es nicht in den Griff sie zu reparieren...Jetzt hat der Vermieter uns den Klingeltrafo gegeben und wir sollen nun selber zusehen ,das wir die Klingel in Gang bekommen. Ein befreundeter Elektriker hat sich das Ganze angesehen und zu uns gesagt ,das es kompliziert ist diese KIingelanlage überhaupt in Gang zu bekommen. Vermieter meint er hat damit nichts zu tuen. Müssen wir die Klingel nun selber in Gang bringen ?
4 Antworten
Sache des Vermieters, wenn eine eingebaut ist.
Bei der Suche nach einem Mietspiegel für die Gegend las ich, daß eine Gegensprechanlage auf die Miete angerechnet werden kann.
Nein, auf gar keinen Fall ist das Sache des Mieters, die Klingel instand zu setzen. Hier liegt ein Mangel der Mietsache vor, den der Vermieter beheben muss.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass Ihr das 2 Jahre hingenommen habt. Maximal 4 Wochen wären da angemessen gewesen.
Ihr solltet jetzt dem Vermieter schriftlich ein Ultimatum setzen, bis wann die Klingel zu funktionieren hat. Außerdem solltet Ihr ab sofort die Miete bis zur Instandsetzung kürzen. 3 % sind angemessen.
Das ist eindeutig Sache des Vermieters.
Die Klingel ist Sache des Vermieters. Wenn eine Reparatur zu kompliziert ist, könnte doch auch eine Funkklingel verwendet werden. Da gibt es einige Modelle und die sind nicht sehr teuer.
die haben wir provisorisch schon selber besorgt und nutzen die auf eigene kosten