Wohnungsklingel Sache des Vermieters oder Mieters?
Seit dem wir 2018 in unsere Wohnung eingezogen sind ,ist die Wohnungsklingel defekt und der Vermieter bekommt es nicht in den Griff sie zu reparieren...Jetzt hat der Vermieter uns den Klingeltrafo gegeben und wir sollen nun selber zusehen ,das wir die Klingel in Gang bekommen. Ein befreundeter Elektriker hat sich das Ganze angesehen und zu uns gesagt ,das es kompliziert ist diese KIingelanlage überhaupt in Gang zu bekommen. Vermieter meint er hat damit nichts zu tuen. Müssen wir die Klingel nun selber in Gang bringen ?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, auf gar keinen Fall ist das Sache des Mieters, die Klingel instand zu setzen. Hier liegt ein Mangel der Mietsache vor, den der Vermieter beheben muss.
Ich verstehe überhaupt nicht, dass Ihr das 2 Jahre hingenommen habt. Maximal 4 Wochen wären da angemessen gewesen.
Ihr solltet jetzt dem Vermieter schriftlich ein Ultimatum setzen, bis wann die Klingel zu funktionieren hat. Außerdem solltet Ihr ab sofort die Miete bis zur Instandsetzung kürzen. 3 % sind angemessen.
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Das ist eindeutig Sache des Vermieters.
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Das KANN unter "Kleinreparaturen" fallen. Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, ist es eindeutig Sache des Vermieters.
Ihr könnt ihn SCHRIFTLICH mit konkretem Termin zur Reparatur auffordern. Tut er dann nichts, könnt ihr selbst den Handwerker bestellen. Dann müsst ihr die Rechnung mit der übernächsten Miete verrechnen.
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Dann übersteigt das auf jeden Fall eine "Kleinreparaturklausel". Wenn die Klingel gar nicht funktioniert, kann dafür die Miete gekürzt werden.
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Die Klingel ist Sache des Vermieters. Wenn eine Reparatur zu kompliziert ist, könnte doch auch eine Funkklingel verwendet werden. Da gibt es einige Modelle und die sind nicht sehr teuer.
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die haben wir provisorisch schon selber besorgt und nutzen die auf eigene kosten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/McBean/1537474919933_nmmslarge__149_18_782_782_203f7cbb7dea5c335a44774eeeaf2dba.jpg?v=1537474920000)
Sache des Vermieters, wenn eine eingebaut ist.
Bei der Suche nach einem Mietspiegel für die Gegend las ich, daß eine Gegensprechanlage auf die Miete angerechnet werden kann.
die Klingel funktioierte beim Einzug ja schon nicht ,und an der Haustür hat der Vermieter sämtliche Kabel verbunden und die liegen alle offen