Wohnungsklingel Sache des Vermieters oder Mieters?

5 Antworten

Nein, auf gar keinen Fall ist das Sache des Mieters, die Klingel instand zu setzen. Hier liegt ein Mangel der Mietsache vor, den der Vermieter beheben muss.

Ich verstehe überhaupt nicht, dass Ihr das 2 Jahre hingenommen habt. Maximal 4 Wochen wären da angemessen gewesen.

Ihr solltet jetzt dem Vermieter schriftlich ein Ultimatum setzen, bis wann die Klingel zu funktionieren hat. Außerdem solltet Ihr ab sofort die Miete bis zur Instandsetzung kürzen. 3 % sind angemessen.

Das ist eindeutig Sache des Vermieters.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das KANN unter "Kleinreparaturen" fallen. Wenn dazu nichts im Mietvertrag steht, ist es eindeutig Sache des Vermieters.

Ihr könnt ihn SCHRIFTLICH mit konkretem Termin zur Reparatur auffordern. Tut er dann nichts, könnt ihr selbst den Handwerker bestellen. Dann müsst ihr die Rechnung mit der übernächsten Miete verrechnen.


lollo1972 
Beitragsersteller
 08.11.2020, 12:51

die Klingel funktioierte beim Einzug ja schon nicht ,und an der Haustür hat der Vermieter sämtliche Kabel verbunden und die liegen alle offen

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DerHans  08.11.2020, 12:52
@lollo1972

Dann übersteigt das auf jeden Fall eine "Kleinreparaturklausel". Wenn die Klingel gar nicht funktioniert, kann dafür die Miete gekürzt werden.

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Die Klingel ist Sache des Vermieters. Wenn eine Reparatur zu kompliziert ist, könnte doch auch eine Funkklingel verwendet werden. Da gibt es einige Modelle und die sind nicht sehr teuer.


lollo1972 
Beitragsersteller
 09.11.2020, 14:22

die haben wir provisorisch schon selber besorgt und nutzen die auf eigene kosten

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Sache des Vermieters, wenn eine eingebaut ist.

Bei der Suche nach einem Mietspiegel für die Gegend las ich, daß eine Gegensprechanlage auf die Miete angerechnet werden kann.