darf mein Vater einfach mein Zimmer Durchsuchen ohne das ich 12 (W)dabei bin?

16 Antworten

Meine Frage für die Zukunft darf mein Vater das überhaupt.

Du bist 12 Jahre alt , ein Kind und ja.... wenn deine Eltern es im Sinne ihres Erziehungsrechtes für richtig halten deine Sachen zu durchsuchen dann dürfen sie das genauso wie die Schule dazu beauftragt werden kann die Schulranzen zu durchsuchen. Eigene Rechte hast du - solange du minderjährig bist - in dem Rahmen, den dir deine Eltern einräumen. Natürlich kann man hier laienhaft mit Paragraphen um sich werfen. Ein Kind einsperren ist zb. auch verboten aber im angemessenen Rahmen der Erziehung wiederum erlaubt. Man darf nicht nur die Pflichten für die Eltern sehen sondern auch die Pflichten die Kinder haben.

Deine Schule hat eine Aufsichtspflicht und im Zuge dieser dürfen sie deine Sachen bei einen begründeter Verdacht durchsuchen.

Dein Vater ist der Mieter der Wohnung und darf dort machen was wer will. Es mag zwar dein Zimmer sein aber solange du nicht auch den Anteil der Miete trägst, die dein Zimmer wert ist wird er es jeder zeit durchsuchen dürfen.


Eltern dürfen ihre Kinder nicht schlagen. Dies gilt auch dann, wenn dies aus erzieherischen oder religiösen Gründen geschieht. Geregelt ist dies in § 1631 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Weiter heißt es, dass körperliche Strafen unzulässig sind. Von diesem Verbot sind Ohrfeigen und Klapse auf den Po umfasst. Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Schläge entwürdigend sind oder so empfunden werden.


sobinich2015 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 16:58

Ich wollte das nur mit der Schule wissen. Natürlich haben uns auch schonmal unsere Lehrer gesagt das unsere Eltern uns nicht Schlagen dürfen. Ich habe aber auch schon mal vor der Schule ein Klappt auf mein Po bekommen von meinem Vater und unser Klassenlehrer hat es gesehen und nichts gemacht.

0
Erehet  10.12.2015, 17:04
@sobinich2015

Wir befinden uns in Deutschland und da haben sich alle an das Deutsche recht zu halten. Wenn eine Deutsche Person in Italien leben möchte muss sie sich ja auch an das dortige Recht halten.

Das mit den Klaps auf den Po sehen viele (vor allem ältere) Lehrer anscheinend nicht so genau und es mag ja auch einen gewissen Verwarneffekt haben aber dennoch ist es nicht erlaubt.

Klagen wird man deswegen jedoch nicht. Ich würde deeskalieren wirken und den Lehrer auf seinen Fehler hinweisen (als Erwachsener Elternteil).

0
sobinich2015 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 17:07
@Erehet

Sogar der Papst hat gesagt das es das Recht der Eltern ist mal den Po zu versohlen. Ja und das hat auch unser Priester gesagt und wenn ich oder wir  in der Kirchengruppe Frech sind dann darf der Priester das ja auch.

0
blumenkanne  13.12.2015, 10:56
@sobinich2015

wen interessiert denn was irgendein verbrecher aus rom gesagt hat? ob der hustet oder im keller klappt ein spaten, das interessiert weltweit keinen menschen. wenn der priester so einen schwachsinn erzählt, dann erkläre das mal deinen eltern, dann gehört der priester entfernt und ist nicht fit mit kindern zu arbeiten. welcher sekte gehörst du denn an?

1

Hallo,

erst einmal, wenn ein begründeter Verdacht besteht, handelt die Schule richtig. Verweigerst du hier die Durchsuchung deiner Sachen, dann können die die Polizei rufen, dann machen die das. Das wäre ja noch schlimmer für dich, wenn die bei deinen Eltern aufkreuzen und dich nach Hause bringen würden. Im Grunde ist das- wenn auch nicht aus deiner Sicht - eine gute Schulaktion, hier geht es ja in erster Linie um Drogen. Wahrscheinlich sind womöglich die Eltern informiert worden und haben ihr Einverständnis gegeben? Schön ist das nicht, natürlich hast du auch Rechte und es gibt auch in deinem Alter eine Privatsphäre und Respekt vor deinen persönlichen Dingen! Aber, wenn ein Verdacht sich verhärtet - und auch wenn dir das nicht richtig vorkommt - schaut dein Vater richtigerweise nach Drogen und Zigaretten bei dir nach! Deine Eltern tragen die Verantwortung für dich und haben auch diesbezüglich eine sog. Aufsichtspflicht. Sie können dir aber nur mit Vernunft erklären, wie sehr du dich schädigst und Verbote mit Konsequenzen androhen und durchsetzen. Schlagen - ob temperamentvoll italienisch oder sonstige körperliche Bestrafung ist verboten und kann angezeigt werden! Du hast die Möglichkeit dich an deinen Vertrauenslehrer in der Schule zu wenden und du hast die Möglichkeit - ohne dass deine Eltern davon erfahren - dich an das Jugendamt der Stadtverwaltung zu wenden! Das könnte dann deine Maßnahme sein, wenn du so große Ängste hast!

LG shoshin


sobinich2015 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 16:54

Ja ich habe jetzt das auch verstanden das meine Eltern nicht sagen wir werden Morgen mal in dein Zimmer Schauen was du so an Drogen und Ziggarten da hast.

Ja und wegen dem Rauchen habe ich ja selber Schuld mein Vater hat es ja immer wieder gesagt was dann Passiert. Er wird mir ja nicht Glauben das ich erst drei geraucht habe. Ja und ich kann ja nicht mein Vater Anzeigen das geht ja nun überhaupt nicht. 

0
AssassineConnor  10.12.2015, 23:15

So wie ich das hier lese liegt kein BEGRÜNDETER Verdacht vor sondern die Schule stellt die Schüler unter generalverdacht (wogegen ich übrigens vorgehen würde wenn ich Vater eines Schülers der Schule wäre). Die Schule hat dazu kein Recht. es müsste wie an meiner ehemaligen Schule laufen: Polizei kommt mit Spürhund -> Hund reagiert -> POLIZEI Kontrolliert. sonst nix!

1

Nein, die dürfen nicht einfach so deine persönlichen Sachen durchsuchen. Wenn die einen konkreten Verdacht haben, daß da etwas illegales vorliegt, müssen die die Polizei rufen. Und die durchsuchen dann die Sachen. Wenn Gefahr in Verzug ist, darf die Polizei auch ohne Durchsuchungsbefehl deine persönlichen Sachen durchsuchen.

Aber es ist so, daß die Schule das bei dir offenbar einfach durchgeführt hat. Wenn du dabei warst und nicht widersprochen hast, hast du ja quasi zugestimmt. Und in der Regel ist es besser, dem zuzustimmen als wenn es wirklich offizielle Wege läuft.

Was die Gewaltandrohung deiner Eltern geht. Das ist natürlich nicht zulässig. Die Eltern handeln absolut richtig, daß sie dir das verbieten und es entsprechend ahnden, wenn die dich doch dabei erwischen. Aber körperliche Gewalt ist natrülich nicht in Ordnung. Da kannst du dich natürlich ans Jugendamt wenden (wenn es dir nicht selber lieber ist, das möglichst nicht aufzukochen)


sobinich2015 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 17:04

Ja super die ganze Schule wird durchsucht alle sind in der Aula und ich als 12 Jährige sage mal eben das möchte ich nicht. Da hätten ja alle Lehrer gelacht. Ich kann mir auch nicht vorstellen das man zum Jugendamt geht wegen einem Po voll das sind meine Eltern und sogar der Papst hat gesagt das es das Recht der Eltern ist mal den Po zu versohlen. Ja und das hat auch unser Priester gesagt und wenn ich oder wir nicht in der Kirchengruppe Frech sind dann darf der Priester das ja auch.

0
DerTroll  10.12.2015, 17:07
@sobinich2015

Das Jugendamt arbeitet nicht für den Papst. Und der Papst hat ganz sicher nicht gemeint,daß mand ich so extrem verprügeln darf, daß du nicht mehr sitzen kannst. Das ist ja schon eine schwere Köprferverletzung. Das mußt du nicht über dich ergehen lassen.

1
sobinich2015 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 17:12
@DerTroll

Das hat mein Vater nur immer gesagt wenn ich beim Rauchen erwischt werde jetzt ist es halt so. Ich weiß ja nicht ob die Schule es meinen Eltern sagt. Ich habe aber auch nicht gesagt das mein Vater mir so den Po versohlt das ich nicht sitzen kann. Es kommt ja auch nicht so oft vor

0
DerTroll  10.12.2015, 17:25
@sobinich2015

Er hat es dir zumindest angedroht. Du hast doch in deiner Frage gesagt: "Mein Vater hat immer gesagt das wenn ich Rauche oder Drogen nehmen. Er mir so mein Po Versohlt das ich nicht mehr sitzen kann. Also nicht mal nur so ein Klaps auf den Po." Wenn du befürchtest, daß er das umsetzt, ist das Jugendamt ansprechpartner. Ansonsten ist deine Besorgnis unbegründet. Eine leichte Strafe von den Eltern als erzieherische Maßnahme ist da doch wohl auch mehr als nur angebracht. Dir wurde vorher mitgeteilt, daß es Konsequenzen haben wird, also mußt du die dann auch hinnehmen.

0
sobinich2015 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 17:36
@DerTroll

Ja das ist mir auch schon klar aber vielleicht sagt die Schule ja auch nichts.

0
DerTroll  10.12.2015, 21:49
@sobinich2015

Das fänd ich furchtbar von deiner Schule, wenn sie deinen Eltern nichts sagt.

0
sobinich2015 
Beitragsersteller
 11.12.2015, 10:10
@DerTroll

Ja Super mein Lehrer hat sogar gestern noch angerufen bei meinen Eltern. Aber um die Drogen Kinder kümmert  sich wieder bestimmt keiner.

0
DerTroll  11.12.2015, 14:54
@sobinich2015

Das glaube ich nicht. Wenn die Schule das feststellt, kann sie gar nicht untätig bleiben. Das erfolgt aber diskreter, so daß du es vermutlich einfach nur nicht mitkriegst.

0

Schlagen darf dein Vater dich überhaupt nicht, ganz gleich was du getan hast. Da solltest du dich ans Jugendamt wenden.

Die Schule ist berechtigt eine Untersuchung nach Drogen durchzuführen, schließlich befandest du dich in einem öffentlichem Gebäude und nicht dem Privatgrundstück einer Familie oder so.
Ja, auch deine Eltern dürfen dein Zimmer durchsuchen. Das ist zwar weder moralisch noch pädagogisch vertretbar, aber rechtlich einwandfrei. Schließlich ist es ihr Haus und sie werden auch den größten Teil deiner Sachen bezahlt haben.

Lass einfach die Finger von so einem Mist wie Drogen oder Zigaretten. Das ist nicht cool und macht dir mehr kaputt als du denkst.