Darf mein Lehrberechtigter meine Eltern anrufen?

9 Antworten

....natürlich darf er das, auch über Deinen 18. Geburtstag hinaus....es besteht ja durch Deine Volljährigkeit nicht plötzlich ein Kontaktverbot zwischen Deinem Lehrherren und Deinen Eltern....


TheHunter147  25.07.2017, 11:07

Das vielleicht nicht, aber ab der Volljährigkeit sind die Eltern einfach aus dem Schneider gesetzlich gesehen. 

Wenn ich als Volljähriger bei der Arbeit oft fehle, Mist mache oder sonst was, dann habe allein ich dafür zu haften, und mir würde kein Grund einfallen, was meine Eltern dann damit zutun haben, denn sie sind in dem Falle nicht mehr erziehungsberechtigt.

tuedelbuex  25.07.2017, 11:18
@TheHunter147

Die Konsequenzen, die evt. aus Deinem persönlichem Verhalten erwachsen, hättest Du bereits jetzt zu tragen. Dein Chef würde Dich abmahnen oder gar kündigen, nicht Deine Eltern, evtl. Forderungen an Dich stellen, nicht an Deine Eltern. Trotzdem haben Deine Eltern ja vielleicht auch nach Deiner Volljährigkeit noch die Möglichkeit, auf Dich einzuwirken, z.B. solange noch eine gewisse Abhängigkeit besteht.....sprich, Du noch nicht in Deiner eigenen Wohnung auf Deinen eigenen Füßen stehst.

Die Kontaktaufnahme Deines Lehrherrn zu Deinen Eltern dient auch sicher nicht dazu, Dir zu schaden....eher das Gegenteil dürfte der Fall sein.....

ChristianLE  25.07.2017, 11:33
@tuedelbuex

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der volljährige Fragesteller den Kontakt des Ausbilders zu den Eltern untersagen kann.

tuedelbuex  25.07.2017, 11:54
@ChristianLE

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der volljährige Fragesteller den Kontakt des Ausbilders zu den Eltern untersagen kann.



...aufgrund welcher Gesetzeslage sollte das so sein? Der Ausbilder darf Kontakt aufnehmen, zu wem immer er möchte. Ob es dem Fragesteller genehm ist, tut da überhaupt nichts zur Sache. Und auch seine Volljährigkeit spielt keine Rolle dabei. Da werden offensichtlich die Kompetenzen eines 18jährigen etwas überschätzt.....


Bei einer Lehre darf der Betrieb und die Schule sich mit Erziehungsberechtigten absprechen  

ja, wenn ein triftiger Grund besteht.

Solange du minderjährig bist darf er das.


tolga2244 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 11:31

ja aber was wenn ich volljährig bin kann ich dann sagen nein sie dürfen meine eltern nicht anrufen

Das Recht hat er. Und so wie du die Frage hier stellst wirkt das auch vollkommen berechtigt