Darf mein Kollege meinen Roller fahren wenn er jünger als in der Versicherung angegeben ist?

3 Antworten

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In solch einem Fall gäbe es staatsrechtlich keine Strafe, wenn Dein Kumpel im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis für dieses FZG ist.

Im Schadenfall zahlt die KFZ-Haftpflicht für das FZG zudem auch erst mal komplett den Fremdschaden.

Im Nachgang könnte die Versicherung aber vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe , bzw. eine entsprechende Rabattnachzahlung einfordern, wenn sie von Deiner vertragswidrigen Nutzungsbereitstellung Deines Fahrzeuges an einen zu jungen Fahrer erfährt.

Ich schreibe bis hier her nur vom Haftpflichtversicherungsrecht. Beim Kasko darüber hinaus für Eigenschäden könnte die Versicherung abseits der Haftpflicht ansonsten noch zusätzliche Probleme bereiten, wenn der eigene Schaden nachweislich von einer nicht in der Police dazu ( Kasko ) vereinbarten Person verursacht wurde.

LG

Ja, dürfte er und eine Strafe erwartet euch auch nicht.

Die Versicherung wird halt einfach nur nichts zahlen wenn etwas passiert.


migebuff  09.04.2024, 20:40
Die Versicherung wird halt einfach nur nichts zahlen wenn etwas passiert.

Vermutungen helfen dem Fragesteller nicht weiter. Insbesondere nicht, wenn sie grob falsch sind.

Strafe nicht unbedingt, aber die Versicherung wird halt nicht bezahlen, wenn was passiert.

Das kann dann lebenslang Leben auf Bürgergeldniveau bedeuten, wenn Du jemand z. B. eine Rente bezahlen mußt.


migebuff  09.04.2024, 20:39
aber die Versicherung wird halt nicht bezahlen, wenn was passiert.

Magst du bitte noch die dir scheinbar bekannte Rechtsgrundlage für diese Phantasterei zitieren?

verreisterNutzer  09.04.2024, 21:21
@migebuff

bzw. Regress fordern! Lies die Versicherungsbedingungen - das sind Vertragsbedingungen, die gelten.

migebuff  09.04.2024, 21:29
@verreisterNutzer

Ich denke, die Versicherung zahlt nichts? Nun zahlt sie doch alles und fordert nur ein wenig Regress? Abgesehen davon, dass diese Aussage deiner ersten komplett widerspricht, ist auch diese wieder frei erfunden.

Die Vertragsbedingungen brauche ich nicht zu lesen, da die KfzPflVV die im Vertrag zulässigen Obliegenheitsverletzungen vollumfänglich und abschließend aufzählt. Es können keine darüber hinausgehenden Obliegenheiten vereinbart werden.