Roller offen fahren mit dem A1?

3 Antworten

...nein, darf man nicht! Es erlischt die Betriebserlaubnis. Man müsste diese Umbauten eintragen lassen und das Fahrzeug entsprechend zulassen. Günstiger ist es, ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben.

Im Prinzip ist das möglich, es wird sehr teuer und es gibt keine Garantie dafür, dass der Roller das Einzelgutachten besteht.

Häufig scheitert es an der Statik des Rahmens, am nicht geeigneten Fahrwerk, einer ungünstigen Bremsberechnung und und und.

Man kann sein Geld sinnvoller ausgeben und direkt ein schönes Bike kaufen....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Du musst das Teil erstmal beim TÜV vorstellen, ein Gutachten machen lassen und eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Bis du das durch hast, bist du alt genug für eine Katana.