Darf mein Chef mich zur Arbeit bestellen um mich dann unbezahlt auf Arbeit warten zu lassen?

5 Antworten

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Hallo xSchwede, Dein Arbeitgeber wälzt das Unternehmerrisiko auf seine Mitareiter ab. Das geht garnicht. Wer Mitarbeiter bestellt muss diese auch bezahlen. Suche dir einen anderen Chef. Hier läuft alles schief, Grundeinstellung und so. Gruß, Peter

Ach und übrigens, eine gesetzlich festgelegte Zeit gibt es nicht,ggf. bei Feuerwehr oder Rettungsdienst.

Hallo, also eigentlich ist das ganz einfach. Wenns nicht anders im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann gibt es auch in der Gastronomie festgelegte Arbeitszeiten. Wenn dein Chef dich anruft und dich zur Arbeit bestellt ausser deiner Dienstzeit, dann muss er dir das auch bezahlen oder Urlaub dafür geben. Dazu zählt auch eine Rufbereitschaft, wie du sie ja dann auch im Lokal hast. Wenn du allerdings aus freiem Willen im Lokal rumsitzt, dann zählt die Regelung natürlich nicht.

Wenn Du am Tag X ab 18.00 Uhr eingeteilt bist dann hast Du spätestens 18 Uhr dort zu sein und bekommst das auch bezahlt.

Rufbereitschaft, ob auf Arbeit oder zu Hause ist ebenfalls Arbeitszeit.

Das Du am Tag X ab 18 Uhr arbeiten mußt sollte Dir aber schon einige Tage vorher bekannt sein.

natürlich müssen die dich bezahlen! und eigentlich müssen sie dir deine Arbeitszeiten am Anfang der Woche sagen..


xschwede 
Beitragsersteller
 25.11.2012, 20:55

Die Arbeitszeiten sind auch in einem "Plan" niedergeschrieben, wann welcher Kellner eingetragen ist. Aber ob ich dann wirklich anfange zu arbeiten,... das steht momentan öfters in den Sternen -.-

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moellerjerome  25.11.2012, 21:04
@xschwede

spreche mal mit deinem Chef darüber, wenn er das nicht akzeptiert such dir einen neuen Aushilfsjob!

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