Darf mein Arbeitgeber mich zum arbeiten nach der Berufsschule zwingen?
Ich mache momentan eine Ausbildung und bin im erstem Ausbildungsjahr. Momentan habe ich einen schultag in der woche mit 8 schulstunden und mein arbeitgeber zwingt mich dazu nach der schule noch eine stunde zu arbeiten. Als ich mal einen Tag nicht konnte wegen einem Termin wurde mir sogar ein halber Urlaubstag abgezogen.
Bin übrigens über 18
Darf mein Arbeitgeber das überhaupt, wenn nicht, was soll ich tun?
6 Antworten
Hier der dazugehörige Gesetzestext aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 15 Freistellung, Anrechnung
(1) Ausbildende dürfen Auszubildende vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigen. Sie haben Auszubildende freizustellen
- für die Teilnahme am Berufsschulunterricht,
- an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
Dies gilt seit dem 1.1.2020 auch für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler. Dies gilt für Schultage, die mehr als 5 Unterrichtstunden, also mind. 6 Schulstunden haben. Im übrigen gilt der Weg von der Schule zum Betrieb als Arbeitszeit. Solltest du zwei Berufsschultage haben, müsstest du den zweiten Tag aber trotzdem arbeiten gehen.
Das Darf er nicht und erst recht nicht wen er dir einfach einen Urlaubstag abzieht das ist nicht erlaubt !
1 Das sind überstunden die Freiwielieg zu machen sind !
2 Überstunden sind zu vergüten egal ob per geld oder Freizeit!
Sage mal deinen Chef wen du aus der Probezeit raus bist das du dich nicht so behandeln lassen wirst und er sich das abschminken kann das du überstunen machen wirst außer in einem Notfall!
Auch Solltes du die kammer über sien verhalten informiren den das mit dem abziehen eines urlaubstag darf er nicht ! Den ein schultag mit mindestens 6 stunden gilt als Ganzer Arbeitstag das weiß auch dein chef!
Hallo zeno111,
nein, darf er nicht.
Er muss dich für mind. einen Berufsschultag in der Woche (bezahlt) freistellen. Auch wenn du bereits Volljährig bist.
emesvau
Vorausgesetzt der Schultag hat mind. 5 Unterrichtsstunden 1x in der Woche!
Wenn du bei Abschluss des ausbindubgsvertrags schon 21warst, bist du nicht mehr berufsschulpflichtig, sondern berufsschulberechtigt
d.h. Der Ausbilder muss dich nicht automatisch zur Berufsschule schicken …. Aber er kann verlangen das du na h der Berufsschule arbeiten kommst
immer dieses Pochen auf Gesetze oder Arbeitsvertrag usw. - machs und gut is.
Ja ich weiß es hat alles seine Ordnung...
hat nichts damit zu tun - Lehrjahre sind keine Herrenjahre - stimmt schon auch wenn's ein total alter Spruch ist. Dann hat er halt seine 5-6-7-8 Stunden in der schule gehockt und wird ranzitiert - dann ist das eben so, auch wenns kacke ist - arschbacken zamkneifen und durch - sein Geld bekommt trotzdem. Immer diese Mimimi
Sieht der Arbeitgeber das dann auch so? Ob ich dem Lieferanten nun 2.000,- € oder 2.200,- € überweise, pff, wen juckt's? Arschbacken zusammen kneifen &' los geht's.
Gesetze sind dafür da, um sich daran zu halten. Ende!
Gehst du auch arbeiten, wenn du nicht bezahlt wirst? Glaube kaum.