Gilt kündigungsfrist?
Hallo
hab vor meiner Ausbildung zum Altenpfleger als Altenpflegehelfer beim selben Arbeitgeber wie jetzt in der Ausbildung gehabt. Unbefristet.
während meiner Arbeitszeit als APH habe ich dann beschlossen die Ausbildung zu machen zur 3 jährigen und diese Ausbildung dann gemacht. Beim selben Arbwitgeber wie davor als APH. Der Ausbildungsvertrag geht bis 31.8
nun wollte ich ab 1.9 bei meinem neuen Arbeitgeber als Altenpfleger arbeiten und mein momentaner Arbeitgeber meint nun, ich hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Stimmt das? In dem ausbilungsvertrag steht geht bis 31.8 und davor war der Vertrag als Altenpflegehelfer unbefristet. Kann mein momentaner Arbeitgeber mich nun zwingen, 3 Weitere Monate bei denen zu arbeiten?
4 Antworten
Der Ausbildungsvertrag geht bis 31.8
und wann wurde die Prüfung bestanden?
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html Abs. 2
arbeitest du weiter, so hat man einen unbefristeten Arbeitsvertrag. die Kündigungsfristen können nach BGB oder auch tariflich variieren. Damit hättest in der Tat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
er kann dich nicht zwingen; :)) du bist vertraglich noch an den AV gebunden.
und wann wurde die Prüfung bestanden?
Das spielt keine Rolle.
Denn anders als nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG endet die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz PflBG mit dem vereinbarten Ende der Ausbildung - auch dann, wenn die Prüfung bereits vorher bestanden wurde.
Damit hättest in der Tat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Wie kommst Du denn darauf?
Prüfung bestanden am 17.07. in der Pflege ist es ja so, das das Ausbildung endet wie es im Ausbildungsvertrag steht (also 31.08).
Ich habe das gerade nachgelesen. Das ist nur ein Teil des Textes. Es geht noch weiter
Da steht, es muss ermittelt werden, ob es aufgehoben ist.
Das alte Arbeitsverhältnis wurde durch die (schriftliche) Vereinbarung eines Ausbildungsverhältnisses aufgehoben!
Wenn der Fragesteller so "nett" sein will ...
Ansonsten endet das Ausbildungsverhältnis "automatisch" mit dem Ablauf der Zeit (31.08.),fur die es eingegangen wurde (bei Pflegeberufen nicht schon mit vorherigem Bestehen der Prüfung).
Wernn Du einen Lehrvertrag hattest sollte der normalerweise den alten Arbeitsvertrag abgelöst haben, ich würde trotzdem sicherheitshalber mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht sprechen.
Besteht denn das alte Arbeitsverhältnis noch und ruht jetzt?
Wo kann ich das nachlesen? Ich hab alle Verträge gelesen und nichts von pausieren gelesen
Dann anders herum. Würde der andere Vertrag beendet oder hast du dafür auch nichts? Dann lass deine Verträge von einem Anwalt ansehen
Das alte Arbeitsverhältnis it nicht gekündigt worden. Ich dachte aber jedoch, dass das alte Arbeitsverhöltnis als Hilfskraft aufgehoben wird, wenn ich eine Ausbildung mache um einen höheren „Posten“ zu haben - also examinierte Pflegekraft
So einfach kann das nicht aufgehoben werden und schon gar nicht stillschweigend.
Jetzt muss überprüft werden, ob die Kündigungsfrist stimmt. Das erscheint mir sehr lang
„Durch den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist das bestehende Arbeitsverhältnis aufgehoben worden.“ so hatte ich es nachgelesen im BGB. Stimmt das denn nicht? Bzw warum nicht? Ich möchte doch nicht nach meiner Ausbildung als Fachkraft weiter als Helfer arbeiten?
Ich habe das nachgelesen. Der Text geht noch weiter und offensichtlich hat dein AG recht
Ich kann das erst später posten wegen technischer Probleme
Stimmt das denn nicht?
Doch!
Du hast Recht: Das frühere Arbeitsverhältnis wurde durch den (schriftlichen) Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses aufgehoben!
Damit endet Dein Beschäftigtensverhältnis automatisch mit dem Ende des Ausbildungsverträgen am 31.08.
Ich bin so verwirrt grade.
damals wurde am selben Tag, an dem ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, vom Arbeitgeber eine Änderung am alten Vertrag unternommen. Eingestellt wurde ich vor der Ausbildung befristet und am selben Tag wie Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, hat mein Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten geändert. Habe dann noch 1 Monat dort weiter gearbeitet bevor Ausbildung angefangen hat. Also wurde der Vertrag davor mit Ausbildung aufgehoben?
Okay.. mich irritiert nur, warum dann damals am selben Tag aus dem befristeten ein unbefristetes Verhältnis gemacht wurde? Hab nochmal mit der Leitung gesprochen, sie meinte 3 Monate Kündigungsfrist 😫
Da der davor bestehende Vertrag nur pausiert wäre
Das davor geschlossene Arbeitsverhältnis hat nicht nur pausiert, sonder wurde aufgehoben.
So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - Az.: 9 Sa 65/13;
Mit dem Abschluss eines Berufsbildungsverhältnisses heben die Parteien regelmäßig zugleich ein zwischen ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis formwirksam auf, wenn die Berufsausbildung den Arbeitnehmer zu einer höherwertigen als der bisherigen Tätigkeit befähigen soll.
(Quelle: https://openjur.de/u/684472.html )
Das am selben Tag wie das Ausbildungsverhältnis geschlossene Arbeitsverhältnis wurde durch den Ausbildungsvertrag also aufgehoben!
Zeige der Leitung diesen Leitsatz aus dem Urteil!
Abgesehen davon:
Wie kommen die überhaupt auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?
Danke danke danke vielmals, werde das definitiv ansprechen wenn sie meine Kündigung auf Ende Ausbildung also 31.8 nicht akzeptieren.
3 Monate ist eigentlich die Regel nach der Probezeit, stand so auch in dem befristeten Arbeitsverhältnis von davor :)
aber wenn ich das lese, verstehe ich das so, das der Arbeitsvertrag vor der Ausbildung stillschweigend aufgehoben worden ist aufgrund des Ausbildungsvertrag um eine höhere Position zu erlangen?