Gilt kündigungsfrist?

4 Antworten

Der Ausbildungsvertrag geht bis 31.8

und wann wurde die Prüfung bestanden?

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__21.html Abs. 2

arbeitest du weiter, so hat man einen unbefristeten Arbeitsvertrag. die Kündigungsfristen können nach BGB oder auch tariflich variieren. Damit hättest in der Tat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

er kann dich nicht zwingen; :)) du bist vertraglich noch an den AV gebunden.


Familiengerd  19.07.2021, 18:29
und wann wurde die Prüfung bestanden?

Das spielt keine Rolle.

Denn anders als nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG endet die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz PflBG mit dem vereinbarten Ende der Ausbildung - auch dann, wenn die Prüfung bereits vorher bestanden wurde.

Familiengerd  19.07.2021, 18:24
Damit hättest in der Tat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Wie kommst Du denn darauf?

Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 18:02

Prüfung bestanden am 17.07. in der Pflege ist es ja so, das das Ausbildung endet wie es im Ausbildungsvertrag steht (also 31.08).


Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 18:25

aber wenn ich das lese, verstehe ich das so, das der Arbeitsvertrag vor der Ausbildung stillschweigend aufgehoben worden ist aufgrund des Ausbildungsvertrag um eine höhere Position zu erlangen?

Familiengerd  19.07.2021, 18:34

Das alte Arbeitsverhältnis wurde durch die (schriftliche) Vereinbarung eines Ausbildungsverhältnisses aufgehoben!

Familiengerd  19.07.2021, 18:47
@brennspiritus

Wenn der Fragesteller so "nett" sein will ...

Ansonsten endet das Ausbildungsverhältnis "automatisch" mit dem Ablauf der Zeit (31.08.),fur die es eingegangen wurde (bei Pflegeberufen nicht schon mit vorherigem Bestehen der Prüfung).

Wernn Du einen Lehrvertrag hattest sollte der normalerweise den alten Arbeitsvertrag abgelöst haben, ich würde trotzdem sicherheitshalber mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht sprechen.

Besteht denn das alte Arbeitsverhältnis noch und ruht jetzt?


Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 18:03

Wo kann ich das nachlesen? Ich hab alle Verträge gelesen und nichts von pausieren gelesen

brennspiritus  19.07.2021, 18:05
@Apfelkuchen11

Dann anders herum. Würde der andere Vertrag beendet oder hast du dafür auch nichts? Dann lass deine Verträge von einem Anwalt ansehen

Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 18:10
@brennspiritus

Das alte Arbeitsverhältnis it nicht gekündigt worden. Ich dachte aber jedoch, dass das alte Arbeitsverhöltnis als Hilfskraft aufgehoben wird, wenn ich eine Ausbildung mache um einen höheren „Posten“ zu haben - also examinierte Pflegekraft

brennspiritus  19.07.2021, 18:12
@Apfelkuchen11

So einfach kann das nicht aufgehoben werden und schon gar nicht stillschweigend.

Jetzt muss überprüft werden, ob die Kündigungsfrist stimmt. Das erscheint mir sehr lang

Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 18:15
@brennspiritus

„Durch den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages ist das bestehende Arbeitsverhältnis aufgehoben worden.“ so hatte ich es nachgelesen im BGB. Stimmt das denn nicht? Bzw warum nicht? Ich möchte doch nicht nach meiner Ausbildung als Fachkraft weiter als Helfer arbeiten?

Familiengerd  19.07.2021, 18:36
@Apfelkuchen11
Stimmt das denn nicht?

Doch!

Du hast Recht: Das frühere Arbeitsverhältnis wurde durch den (schriftlichen) Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses aufgehoben!

Damit endet Dein Beschäftigtensverhältnis automatisch mit dem Ende des Ausbildungsverträgen am 31.08.

Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 18:48
@Familiengerd

Ich bin so verwirrt grade.
damals wurde am selben Tag, an dem ich den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe, vom Arbeitgeber eine Änderung am alten Vertrag unternommen. Eingestellt wurde ich vor der Ausbildung befristet und am selben Tag wie Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, hat mein Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten geändert. Habe dann noch 1 Monat dort weiter gearbeitet bevor Ausbildung angefangen hat. Also wurde der Vertrag davor mit Ausbildung aufgehoben?

Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 20:35
@Familiengerd

Okay.. mich irritiert nur, warum dann damals am selben Tag aus dem befristeten ein unbefristetes Verhältnis gemacht wurde? Hab nochmal mit der Leitung gesprochen, sie meinte 3 Monate Kündigungsfrist 😫

Familiengerd  19.07.2021, 21:23
@Apfelkuchen11

Das davor geschlossene Arbeitsverhältnis hat nicht nur pausiert, sonder wurde aufgehoben.

So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2013 - Az.: 9 Sa 65/13;

Mit dem Abschluss eines Berufsbildungsverhältnisses heben die Parteien regelmäßig zugleich ein zwischen ihnen bestehendes Arbeitsverhältnis formwirksam auf, wenn die Berufsausbildung den Arbeitnehmer zu einer höherwertigen als der bisherigen Tätigkeit befähigen soll.

(Quelle: https://openjur.de/u/684472.html )

Das am selben Tag wie das Ausbildungsverhältnis geschlossene Arbeitsverhältnis wurde durch den Ausbildungsvertrag also aufgehoben!

Zeige der Leitung diesen Leitsatz aus dem Urteil!

Abgesehen davon:

Wie kommen die überhaupt auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Apfelkuchen11 
Beitragsersteller
 19.07.2021, 21:39
@Familiengerd

Danke danke danke vielmals, werde das definitiv ansprechen wenn sie meine Kündigung auf Ende Ausbildung also 31.8 nicht akzeptieren.

3 Monate ist eigentlich die Regel nach der Probezeit, stand so auch in dem befristeten Arbeitsverhältnis von davor :)