Darf man zum Freischneiden von Wanderwegen solch ein Messer mitführen?

3 Antworten

Darf man zum Freischneiden von Wanderwegen von Gestrüpp im Wald 

Nur damit da keine Missverständnisse aufkommen:

Du hast als "normaler Privatmensch" auf anderer Leute Grundstück nichts "freizuhacken" oder "freizuschneiden". In sofern hast Du auch keinen allgemein anerkannten Grund irgend etwas mitzuführen, was sonst allgemein nicht erlaubt wäre. Auch wenn es hier nur 0,6cm Mehr an Klingenlänge sind.

Das mal vorweg. So kannst Du Dir kein "berechtigtes Interesse" für das Führen von irgendwas "zusammenreimen". Da lacht Dich jeder Richter aus.

  

Bin auch Mitglied im Schwäbischen Albverein, der sich u.a. um die Beschilderung und Kennzeichnung von Wegen kümmert.

"In einem Verein Mitglied zu sein" reicht da nicht aus.

Nur wenn Du da in dem Moment und an der Stelle in "offiziellem Auftrag" unterwegs bist und zu Deinen offiziellen Aufgaben irgend etwas gehört wobei Du so ein Messer benötigst, dann hast Du einen allgemein anerkannten Grund das dazu nötige Werkzeug zu führen.

   

Aber mal ehrlich, Du willst da nicht wirklich mit so einem "möchtegern-tacticoolen, mit Totenkopf-Lackierung versehenem Küchenbeil-Verschnitt" Arbeit erledigen?!

Es gibt einen Grund, warum das nur 29,90 kostet und nicht genauer angegeben ist welcher 440er-Stahl da verwendet wurde. Das wird der schnell stumpf werdende 400A sein. Denn ansonsten hätten sie es ja dabei geschrieben, wenn es etwas Besseres wäre.

Wenn Du da wirklich offiziell die betreffenden Aufgaben mit Erlaubnis ausführst, dann nimmt man richtiges Werkzeug mit und dann kann die Klinge des Haumessers (wegen größerer Wucht) auch einige cm mehr sein als bei dem Teil hier. Wenn ich im Revier einen Standhauer brauche (um die Jägerstände "freizuschlagen"), dann habe ich da durchaus ein Messer mit 20 cm langer, kopflastiger Klinge bei mir.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Einzelfahrer  19.08.2024, 15:45

Dem ist nichts hinzuzufügen!

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Warum ein Messer mit 12,6cm, wenn die Arbeit auch ein 12cm langes erledigen könnte?

Also NEIN, besonders weil "auf Wanderwege die dir nicht gehören herumhacken und schneiden" sicher nicht durchgeht..

Nein.

Auch nicht mit der Ausrede.