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Seit 2008 ist das Führen bestimmter Messer, die jedoch nicht als Waffen eingestuft sind, grundsätzlich verboten § 42 a Waffengesetz). Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbusse bis 10.000 € belegt werden kann. Es handelt sich dabei zum einen um feststehende Messer, deren Klingenlänge 12 cm übersteigt , zum anderen um feststellbare Einhandmesser, unabhängig von der Klingenlänge.Feststehende Messer mit einer Klingenlänge bis 12 cm , nicht feststellbare Einhandmesser sowie Klappmesser, die man nur mit beiden Händen öffnen kann, sind nicht von diesem Verbot betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot liegen dann vor, wenn man ein berechtigtes Interesse zum Führen der Messer hat (z.B. Beruf, Brauchtum, Hobby).

http://www.gutefrage.net/tipp/legalitaet-bestimmter-messertypen

Nope, führen geht nicht. Die Regeln dafür ist an sich, dass das Messer nicht als Waffe eingestuft ist (also keine schwarze Klinge, kein Tanto, etc.) und man es nicht mit einer Hand öffnen kann. Da fällt dieses Messer raus. Stattdessen guck dir mal dieses an:

http://www.amazon.de/Taschenmesser-12C27-Stahl-Bubinga-Holz-Nylon-Steckscheide-250711/dp/B000UTOFJS/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1368048319&sr=8-1&keywords=eka+messer

Sowas wär legal, kann allerdings noch nix eigenes dazu sagen, weil ichs noch nicht hab (ist auf der "to-buy" Liste, aber die ist lang^^) Schau aber auf jeden Fall nach solchen Messern, also Klinge Blank, kein Tanto oder Spear Point und mit Nagelkerbe (dem kleinen schlitz fürn Fingernagel) da kannste nix falschmachen vom Gesetz her.


PatrickLassan  09.05.2013, 17:47

Die Regeln dafür ist an sich, dass das Messer nicht als Waffe eingestuft ist (also keine schwarze Klinge, kein Tanto, etc.) und man es nicht mit einer Hand öffnen kann

Besser gesagt stehen die Regeln in § 42a WaffG.

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Ich brauche das messer nicht zum verteidigen. Und auch nicht um jemanden zu bedrohen. Es geht mir darum das wenn ich jetzt zum beispiel im Baumarkt arbeite wo man viel verpackung aufschneiden muss oä und fahre dan mit dem messer in der Tasche nach hause und die Polizei macht eine Kontrolle findet das Messer im Handschufach ? was dan? Ich arbeite zwar nicht im baumarkt, aber das messer ist sehr prktisch da ich es einhändig öffnen kan. http://www.kotte-zeller.de/Herbertz-Springmesser-schwarz.htm?websale8=kotte-zeller-shop&pi=29573&ci=009859


Solange die Klinge nicht über 41mm ist kannst du jedes messer mit nehmen.


cebal 
Beitragsersteller
 08.05.2013, 21:56

Ich brauche das messer nicht zum verteidigen. Und auch nicht um jemanden zu bedrohen. Es geht mir darum das wenn ich jetzt zum beispiel im Baumarkt arbeite wo man viel verpackung aufschneiden muss oä und fahre dan mit dem messer in der Tasche nach hause und die Polizei macht eine Kontrolle findet das Messer im Handschufach ? was dan? Ich arbeite zwar nicht im baumarkt, aber das messer ist sehr prktisch da ich es einhändig öffnen kan. http://www.kotte-zeller.de/Herbertz-Springmesser-schwarz.htm?websale8=kotte-zeller-shop&pi=29573&ci=009859

Soory für den Doppelpoast aber ich komm mit dem Forum noch nicht so gut kla. bzw. der Forum software

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Galgenvogel1993  08.05.2013, 23:32

Blödsinn, es gibt bei feststehenden Messern ein Limit von 12 cm, bei Klappmessern (theoretisch) gar keines (auch wenn das ein Bulle vllt. anders sieht)

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Haglaz  09.05.2013, 03:28
@Galgenvogel1993

Auch das stimmt nicht, weitere Einschränkung bei Messern mit einhändig feststellbarer Klinge. Diese dürfen gar nicht geführt werden.

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Anton96  09.05.2013, 17:02

Das stimmt so nicht. Diese 41mm kommen von einem Gutachten des BKA und bezogen sich auf Butterflymesser. Ein Faustmesser mit der Klingenläge wäre sogar ein nach dem Waffenrecht verbotenen Gegenstand.

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