Darf man wenn man 16 ist und noch zur 9 klasse geht eine Ausbildung anfangen?

12 Antworten

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Das kommt auf dein Bundesland an, da Schule Ländersache ist. 

Ich spreche nun für mein Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem das verboten ist. Du bist nämlich noch in der Vollzeitschulpflicht, die 10 Jahre lang geht, sofern du nicht eine Klasse übersprungen hast.

Eine Ausbildung erfüllt bzw. zählt aber nicht zur Vollzeitschulpflicht:

"Die Schulpflicht in der Primarstufe und Sekundarstufe I dauert zehn Schuljahre, am Gymnasium neun Schuljahre. Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt. Sie endet vorher, wenn die Schülerin oder der Schüler einen der nach dem zehnten Vollzeitschuljahr vorgesehenen Abschlüsse in weniger als zehn Jahren erreicht hat."

Nach der Vollzeitschulpflicht kommt die Berufsschulpflicht von 2 Jahren, in der eine Ausbildung möglich ist. Demnach darfst so, sofern du nicht eine Klasse übersprungen hast, erst nach der 9. Klasse eine Ausbildung machen. 

Mal ganz davon abgesehen kannst du aber in der 9. Klasse noch gar keinen Abschluss haben. Nicht einmal den Hauptschulabschluss hast du, den du frühstens mit der Versetzung in die 10. Klasse bekommen könntest (je nach Schulform). Ohne einen (Hauptschulabschluss) bekommst du sicherlich keine Ausbildung. 

Hier findest du alle weiteren Informationen dazu:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/040_Abteilung_4/080_Dezernat_48/003Schulpflicht/Vollzeitschulpflicht/index.php

Als pdf-Datei:

https://www.brd.nrw.de/schule/schulrecht_schulverwaltung/pdf/Vollzeitschulpflicht.pdf

Noch genaueres dazu hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Schueler/Schule-NRW/Schulpflicht/Schulpflicht/index.html

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Liebe Grüße

TechnikSpezi

Bevor du eine Ausbildung machen darfst, muss du min. 9 Jahre zur Schule gegangen sein. In anderen Bundesländern kann diese Zahl abweichen.
Wenn du einmal sitzengeblieben bist, dürftest du also die Schule nun verlassen und eine Ausbildung beginnen, weil du schon 9 Jahre "abgesessen hast". Das wäre aber eine sehr, sehr dumme Idee! Denn dann hast du keinen Schulabschluss. Das wäre sehr fatal.

Bedenke auch, dass jede Ausbildung an eine Berufsschule geknüpft ist, die du mindestens 3 Jahre lang besuchen musst. Allerdings nicht täglich, sondern unterbrochen durch die praktischen Ausbildungsphasen im Betrieb.
Aus diesem Grund wirst du wahrscheinlich auch jetzt keinen Ausbildungsbetrieb finden, der dich sofort nimmt, weil die Berufsschulen ihr Schuljahr schon angefangen haben.

Deswegen kannst du auch nicht einfach jetzt aus eigenem Willen nicht mehr zur Schule gehen. Du kannst nur aus der Schule entlassen werden, wenn du einen Ausbildungsvertrag vorzeigst.

=> Auch wenn du jetzt die Schule verlässt, musst du bei einer Ausbildung weiter zur Schule gehen.
=> Wenn du die Ausbildung nicht schaffst / abbrichst, aber KEINEN Schulabschluss vorher gemacht hast, hast du NICHTS. Dann kannst du dich nur noch mit einem Hut in die Fußgängerzone setzen oder hoffen, dass du von irgendjemandem für ein paar lächerliche Euro ausgebeutet wirst. Du solltest also auf jeden Fall die 9. Klasse zu Ende bringen, um den Hauptschulabschluss zu bekommen. Je länger du zur Schule gehst, desto besser!

Viel Erfolg!
LG
MCX


Um eine Ausbildung beginnen zu können, brauchst Du einen Schulabschluss. 

Du kannst Dich aber bereits jetzt über mögliche Berufe mit Quali und Mittelschulabschluß beim Arbeitsamt (Berufsberatung) informieren, Dir dort und im Internet Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung holen und Dich schon jetzt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 bewerben.

Auch wenn Du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, mußt Du den Schulabschluss erfolgreich bestehen.

Alles Gute,

Giwalato 

Nein wen du keine 10   Jahre  voll hast aber   selbst dann  kannst du nur eine -Ausbildung bekommen wen du  ein Schulabschluss hast ein Abgangs Zeugnis ist   weniger wert als eine WC rolle! schulpflicht 1  ist 10 Jahre  -Schulpflicht 2 heist   meistens bis 18 da gibt es nur wenige Bundesländer wo das anders ist!

Eine Ausbildung kannst Du beginnen nach Erfüllung der Schulpflicht. Dazu gibt es länderspezifische Vorgaben für die gesetzliche Zahl der Schuljahre.