Darf man mit 15 eine Ausbildung anfangen?

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Ja natürlich!! Es gibt zwar einschränkungen was z.B. Maschinen angeht, wenn du mit welchen arbeiten möchtest, oder auch in der Arbeitszeit, da du noch unter das Jugendschutzgesetz fällst. Generell arbeiten darfst du aber auf jeden Fall. Es gibt sogar was Arbeitszeiten angeht ausnahmen, wenn du z.B. gerne eine Lehre als Bäcker machen möchtest, bei der man ja sehr früh morgens anfängt. Und auch die Anzahl der Arbeitsstunden darf am Tag, und in der Woche ein bestimmtes Maß nicht überschreiten, genauso wie dein Jahresgehalt, wenn ich mich da jetzt nicht Fatal irre. Aber wie gesagt, eine Ausbildung machen darfst du auf jeden Fall!!!


Sarih91  04.05.2011, 01:16

Danke für die Auszeichnung als Hilfreichste Antwort

Aus dem Jugendschutzgesetz.....15-18jährige dürfen max.8 Stunden pro Tag zwischen 6 und 20 Uhr, während der Schulzeit allerdings nur max.2 Stunden pro Tag zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Samstag und Sonntag darf nicht gearbeitet werden.Einzelne Ausnahmeregelungen für Gastgewerbe, Krankenhaus u.ä..... In den Schulferien dürfen bis zu 4 Wochen oder 20 Arbeitstage gejobbt werden.

http://www.qualipass.info/dokumente/coaches_jugendschutz.pdf

wenn du deine 9Jahre Schulpflicht (oder 10) zu ende gebracht hast darfst du nach dem Jugendschutz arbeiten allerdings nur von 8-20 also in dieser Zeitspanne also keine Nachtschichten.


Gipfelstuermer  16.01.2011, 01:10

auch das ist Mögich, ist aber an besondere Voraussetzungen gebunden, alleine um das kennenzulernen was später auf einen Zukommt sollte man dies machen, wenn man in einem Betrieb ist wo in vielen Bereichen Schicht gearbeitet wird. Z.B: Leitwarte in einem Kraftwerk. Genauso darf man offiziell keine Fließbandarbeit tätigen, wenn das aber zum späteren Arbeitsfeld geört darf man dies um seine spätere Tätigkeit kennen zu lernen, (gibt auch ne feste Stundenanzahl an wie lange und wie oft dies gemacht werden darf).

natürlich bei uns waren 3 oder 4 die noch 15 waren.

Für dich gilt dann halt wie für alle anderen unter 18 das JuArbSchG es sei denn die Firma legt was spezielles fest.

Ja darfste, brauchst dann natürlich nur die Einverständniserklärung deiner eltern, die müssen dann deinen Ausbildungsvertrag mit unterzeichnen. Stimmt früher war das fast normal