Darf man weiterhin fahren wenn die Begleitperson 1 Monat Fahrverbot bekommt?
Ich bin 17 und mache begleitet fahren. Vor kurzem wurde jetzt meine Begleitperson geblitzt und bekommt wahrscheinlich einen Punkt und einen Monat Fahrverbot. Das ist sein erster Punkt und bei der Anmeldung hatte er noch keinen. Darf ich jetzt noch mit ihm als Begleitperson fahren während dem Monat Fahrverbot oder nicht? Habe schon Mal geguckt, aber habe vieles gelesen und wollte auf Nummer sicher gehen.
Danke für eure Antworten,
Luistone2002
7 Antworten
Für die Zeit des Fahrverbotes ..... logischerweise - definitiv nicht.
Und soweit es dann keine weitere eingetragene Begleitperson gibt, dann besteht indirekt "Sippenhaft".
Ansonsten gilt :
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_48a.php
darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
- 30 Jahre oder älter ist,
- seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und
- nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Also das mit dem einen Punkt ist geklärt.
Du darfst auf alle Fälle solange mit dem mitfahren, bis wirklich das Schreiben da ist vom Amt. Denn noch ist ja kein Fahrverbot verhängt worden.
Dann gäbe es noch die Möglichkeit eines Einspruches, das kostet Gebühren, vor allem wenn Einspruch abgelehnt wird. Aber ihr habt ne Menge Zeit geschindet, und vielleicht bist du ja dann schon 18.......
auch mit Fahrverbot darf diese Person am begleitendem Fahren teilnehmen. Er ist noch im Besitz des Führerscheins, wenn auch in Verwahrung
siehe meinen Beitrag
diese Person kann auch mehr wie einen Punkt haben - zum Zeitpunkt der Eintragung eben NUR einen
Nein, du darfst dann nicht mehr Fahren.
Deine Begleitperson darf nach Ablauf des Fahrverbots - da sie nur 1 Punkt hat - weiterhin mit dir fahren. Allerdings nicht, solange der Führerschein weg ist.
Nein, weil deine Begleitperson eine gültige Fahrerlaubnis benötigt, die er/sie mitführen muss.
Lustige Frage, aber ich denke nicht, weil die Begleitperson ja die Person ist, die im Bedarfsfall in den Straßenverkehr eingreifen kann.
Darf sie aber ja nicht (die begleitperson).