Darf man während der Mittagspause zum Mittagessen nach Hause?
Wenn man direkt in der nähe einer Firma (wo man arbeitet) wohnt, als Beispiel bei einer Werkstatt für behinderte Menschen, wäre es erlaubt, während der Mittagspause Zuhause zu essen wenn Mutter/Vater/Freundin/Freund usw. Zuhause für einen etwas kocht?
Es gibt viele Firmen, auch Werkstätten für behinderte Menschen, wo Wohnhäuser direkt in der Nähe sind.
Wie sind Eure Erfahrungen?
8 Antworten
Hier stellt sich mir die Frage, inwieweit die Werkstatt auch Aufsichts- und Fürsorgepflichten hat, die dafür sorgen, dass man ein Verlassen des Werkstattbereiches in Pausenzeiten nicht gestatten kann.
Ja.
Du darfst auch in nahegelegenen Supermarkt oder Bäckerei.
Das ist im Arbeitsrecht (Wegeunfall) abgesichert.
Abgesichert ist aber nicht der Besuch im puff
Wegeunfall in der Mittagspause ist nur dann abgesichert, wenn es im Betrieb keine Möglichkeit gibt, sich zu versorgen. Der Besuch beim Bäcker ist regelmäßig PRIVAT
Ich bin anderer Meinung.
Währe ja toll, wenn du Quellenangaben hättest.
Aber die von der BG geforderte Mittagspause unterbricht die Arbeitszeit
Beispiel Raucher, ich bin auf Baustelle, gehe in der Mittagspause vom Gelände, da bin ich auch abgesichert.
Mir kann keiner vorschreiben, wo ich meine Vesper zu verbringen hab, mit rülpsenden, dutzenden Arbeitskollegen, während nebenan der Kompressor läuft.
Die Pause ist zur Erholung da
Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile. Lies mal hier.https://www.ruv.de/ratgeber/im-job/unfall-mittagspause#:~:text=Auch%20der%20Weg%20in%20die,selbst%20ist%20nicht%20mehr%20versichert.
Das ist übrigens nicht meine Meinung, das weiß ich.
An meinem Arbeitsplatz darf ich in der Pause jederzeit gehen, ob und wie das aber mit deiner Situation vergleichbar ist kann ich nicht sagen...
Die Leute die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten haben z. B. sehr unterschiedliche Eigenständigkeit, sehr unterschiedlich gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen, sehr unterschiedliches Zeitgefühl, Sprachvermögen und und und
Die Werkstätten sind ja kein Gefängnis, wo aus Prinzip keiner rausdarf... Andererseits hat man dort die Verantwortung für das Wohlergehen alle Menschen dort, weshalb man hier keine allgemeingültige Antwort geben kann und es auch sehr wohl allgemeine oder individuelle Beschränkungen geben kann...
Ganz allgemein könnte man aber vermuten, dass wer nach Feierabend auf eigene Kappe die Werkstatt verlassen darf, auch mittags z. B. zu den Eltern zum Essen gehen darf, wenn das (allgemein oder im Einzelfall) so mit den Verantwortlichen abgesprochen ist ...
...einfach so gehen wäre aber ne schlechte Idee...
Natürlich. In der Mittagspause darf Du hin, wohin Du möchtest. Nur dann nicht zu spät zur Arbeit zurückkommen.
In deiner Pause kannst du machen, was du willst. Du musst eben nur gewährleisten, dass du wieder pünktlich am Arbeitsplatz bist.
In einer Behindertenwerkstatt könnte es aber auch sein, dass das GEMEINSAME Essen, Teil des Therapieplanes ist. Dort könnte es auch sein, dass du das Gelände in den Pausen eben NICHT verlassen darfst.
Das stimmt nicht. Gänge in der Pause sind nicht durch die BG geschützt. Nur wenn man von einem Vorgesetzten geschickt wird. Wegeunfall ist ausschließlich hin und zurück von der Arbeitsstelle