Darf man sich selbst selbsternannte Titel verleihen?

4 Antworten

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Wenn es nicht geschützte, offizielle Titel sind, dann kannst du dich bezeichnen wie du möchtest.


DPRKMedia 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 19:23

Und inoffizielle?

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HarryXXX  26.08.2024, 07:40
@DPRKMedia

Wie gesagt - was nicht geschützt ist und keine Voraussetzungen hat, das kannst du verwenden.

Du kannst dich jederzeit " Familien geprüfter Experte für Geschirr spülen und Treppen putzen" nennen. Oder Sexberater, geprüfter Orgasmus Experte oder sonst wie.

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Strafbar ist es, sich

  • inländischer oder ausländischer Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademischer Grade, Titel oder öffentlicher Würden
  • der Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter oder
  • der Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger

zu bedienen.

Kommt drauf in welchem Kontext und welchen Titel.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

nur im Alltag und inoffiziell