Darf man sich außerhalb der Schule aufhalten, wenn man noch nicht die Schule betreten hat?

5 Antworten

Vor Schulbeginn darfst du machen was du möchtest. Du kannst z.B. zu Rewe/Edeka etc. gehen und dir was zu Essen besorgen. Offiziell hast du zu dem Zeitpunkt noch keine Schule und bist daher auch noch "frei".

Sobald die Schule jedoch begonnen hat, darfst du das Schulgelände nicht mehr verlassen, bis offiziell deine letzte Unterrichtsstunde beendet ist. Solltest du dazwischen Freistunden haben, darfst du auch da das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit der Lehrkraft und den Eltern möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Schulsozialarbeiterin

DrBoom95  22.02.2023, 09:13

Außerdem kannst du auch bei Volljährigkeit das Gelände verlassen. Die Schule ist dir gegenüber nicht mehr Aufsichtspflichtig

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Kuestenflieger  22.02.2023, 08:53

Das ist für viele - die die Hausordnung nicht lesen können - offenbar gar nicht so einfach ! Daher immer die gleiche frage hier .

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Du hast es nicht betreten, kannst außerhalb tun was du willst

Kommt auf die Hausordnung an. Bei uns war es damals ab der 7. Klasse oder so erlaubt. Bei uns gab es aber zum Beispiel auch keine feste Mittagspause... stattdessen gab es bei Nachmittagsunterricht eine Freistunde in der Mittagszeit (meist nach der 6. Stunde, manchmal abweichend.)

Ist okay, aber etwas süchtig klingt das schon.

Darf man sich außerhalb der Schule aufhalten, wenn man noch nicht die Schule betreten hat?

Kannst Du - z.B. vor Unterrichtsbeginn