Darf man ohne gerechtfertigten Grund Hausverbot erteilen?

6 Antworten

Bei einer Strafanzeige ist das nicht grundlos passiert.

Und ja die dürfen Hausverbot erteilen und du kannst als reiner Bewohner "unter der Fuchtel der Betreuer" auch rein gar nichts machen.


Euelauge 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 16:55

Es ist jedoch wirklich nichts vorgefallen..aber wenn man nichts dagegen machen kann, nutzt das ja auch nichts. Danke für die Antwort

Zalla55  08.11.2024, 16:54

Strafanzeige?

Isuzu189  08.11.2024, 16:54
@Zalla55

Ach sorry habe mich verlesen beim "ansonsten wird er angezeigt", hatte verstanden da ist schon was passiert diesbezüglich

Das Heim hat das Hausrecht , das Haben sie ja nicht ohne grund erteilt das Hausverbot. Das ist auch zum Schutz anderer. Diese müssen immer an das Gemeinwohl denken.

Wenn müsstest ihr euch ausserhalb treffen

Ich würde sagen, die Verwaltung hat das Hausrecht für die Wohnanlage ansich, also die allgemein genutzten Bereich wie Wege, Garten etc.

Aber die jeweiligen Bewohner dürften das Hausrecht für ihre Wohnungen haben.

Für die Verwaltung dürfte es schwierig werden, den Bewohnern einfach so zu verbieten, bestimmten Besuch zu empfangen.

Es dürfte auf eine Abwägung hinauslaufen, die im Einzelfall unter Beachtung aller zugrunde liegenden Gegebenheiten erfolgt.

Wenn er beispielsweise (wiederholt) Sachbeschädigungen auf dem Gelände begangen hat, wird man ihm wohl Hausverbot erteilen können.

Hat er dagegen beispielsweise lediglich eine ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraute Sache unterschlagen und hat er aufgrund seiner Entlassung nun keinen Zugriff mehr auf solche Sachen, dürfte es schwierig werden, ihm zu verbieten, dich zu besuchen.

Dürfen sie einfach so ein Hausverbot erteilen ?

Ja selbstverständlich! Warum sollte man dafür einen Grund nennen/haben müssen?

bis er gekündigt wurde) 

also ist das was vorgefallen, grundlos war die nicht.

Ja das darf die Hausverwaltung. er kann sich somit eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch einfangen