Darf man mit einer Mofa Prüfbescheinigung ein Mofa Auto fahren?

2 Antworten

Mit einen 50er schein ja aber mit 25er eigentlich nicht weil man mit 50er keine 4 rädigen fahrzeuge fahren darf und das gewicht passt auch nicht.

Laut §4 FeV sind nur einsitzige Krankenfahrstühle bis 15 km/h fahrerlaubnisfrei.

Früher gab es autoähnliche Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor, die 25 km/h fuhren. Dazu passend gab es die "Prüfbescheinigung für Mofas und Krankenfahrstühle bis 25 km/h". Wer ein Mofa fahren durfte, durfte somit auch einen solchen PKW fahren.

Seit 2002 ist das nicht mehr möglich. Es gibt aber eine Übergangsregelung, nach der Besitzer der alten, vor 9/2002 ausgestellten Prüfbescheinigung diese Fahrzeuge noch fahren dürfen, siehe §76 Nr 2 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:

 2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 (Krankenfahrstühle)

Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.