Darf man mit einer Mofa Prüfbescheinigung ein Mofa Auto fahren?
Liebe User,
Ich überlege mir ein älteres auf 25 Km h gedrosseltes Auto bzw. einen Krankenfahrstuhl zu kaufen. Ich weiß, dass diese seit 1999 nicht mehr neu gebaut werden dürfen, allerdings würde ich mich sowieso für ein älteres entscheiden. Deshalb ist meine Frage, ob man mit einer Mofaprüfbescheinigung bzw. Führerschein Klasse M so ein Auto legal Fahren darf, denn diese Dinger sind ja weder 2 Rädrig, noch haben sie maximal 50ccm.
Vielen Dank fürs Antworten
2 Antworten
Mit einen 50er schein ja aber mit 25er eigentlich nicht weil man mit 50er keine 4 rädigen fahrzeuge fahren darf und das gewicht passt auch nicht.
Laut §4 FeV sind nur einsitzige Krankenfahrstühle bis 15 km/h fahrerlaubnisfrei.
Früher gab es autoähnliche Krankenfahrstühle mit Verbrennungsmotor, die 25 km/h fuhren. Dazu passend gab es die "Prüfbescheinigung für Mofas und Krankenfahrstühle bis 25 km/h". Wer ein Mofa fahren durfte, durfte somit auch einen solchen PKW fahren.
Seit 2002 ist das nicht mehr möglich. Es gibt aber eine Übergangsregelung, nach der Besitzer der alten, vor 9/2002 ausgestellten Prüfbescheinigung diese Fahrzeuge noch fahren dürfen, siehe §76 Nr 2 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 (Krankenfahrstühle)
Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.