Microcar krankenfahrstuhl mit mofa prüfbescheinigung fahren??
Hallo liebe leute
im internet steht das man nur dreirädrige und zweirädrige fahrzeuge fahren darf bei youtube gibt es dann wiederrum andere aussagen was denn jetzt darf ich einen microcar krankenfahrstuhl bis 25 kmh mit der mofa prüfbescheinigung nun fahren oder nicht ?
2 Antworten
Ganz eindeutig: Nein.
Es ist auch alles nicht so schwierig: Einfach in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) nachlesen, für welches Fahrzeug man welchen Führerschein braucht.
Es gibt immer wieder Leute, die meinen besonders klug zu sein, und das Gesetz umgehen zu können. Ein Krankenfahrstuhl ist aber auch im Gesetz eindeutig definiert (unter anderem nicht mehr als 300kg und einsitzig. Das passt also auf kein Mikro Car und auf keinen Fiat Panda mit einem 25-KM/h-Aufkleber.
Bitte auch die Übergangsregelungen in §76 FeV beachten. Alte "Prüfbescheinigungen für Krankenfahrstühle" bleiben weiter gültig:
Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung sind berechtigt, motorisierte Krankenfahrstühle mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung und nach § 76 Nummer 2 dieser Verordnung in der bis zum 1. September 2002 geltenden Fassung zu führen.
Die bis 2002 gültige Fassung von §76 FeV erlaubt wiederum Inhabern von alten Prüfbescheinigungen das Führen von Krankenfahrstühlen alten Rechts (zweisitzig, 25 km/h, bis 300 kg).
Wenn mann unter krankenfahrstuhl guckt kommen ligier autos raus mit 2 sitzen die sollen ohne führerschein angeblich fahrbahr sein..
Mit einer aktuellen Prüfbescheinigung für "Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" darfst du kein vierrädriges Kraftfahrzeug bis 25 km/h fahren.
Solltest du eine "Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle" von vor 2002 besitzen, darfst du 25km/h-"Autos" bis 25 km/h und 300kg fahren.