Darf man mit 15 und dem Mofa Führerschein ein Person mitnehmen ?
Hallo ich bin 15 Jahre alt und habe meinen Mofa Führerschein gemacht. Meine Frage beläuft sich darauf ob man in Hessen mit 15 Jahren mit einem 2 sitzigen Mofa, das auf 25 kmh gedrosselt ist ein Person mitnehmen ?
7 Antworten
Wenn in den Papieren steht, dass das Teil 2 Sitze hat, eine Sitzgelegenheit, Fußrasten sowie Haltemöglichkeit vorhanden ist, dann ist es aufgrund EU-Rechts seit diesem Jahr erlaubt.
Ja, wenn ein zweiter Sitzplatz, bzw. eine Sitzbank für 2 Personen vorhanden ist.
Ob es echte Mofas mit 2 Sitzplätzen gibt, weiß ich nicht, aber auf den auf 25 km/h gedrosselten Mopeds/Rollern darfst du unter obiger Voraussetzung seit 2013 jemanden mitnehmen.
Sie hat nach dieser Information eine "Zweipersonen-Sitzbank".
https://www.nova-motors.de/peugeot-speedfight-3-2t-ac-ice-blade
Ich sehe da kein Problem.
Seit diesem Jahr für Fahrzeuge nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV (weil das Merkmal "einsitzig" für Mofas erst da weggefallen ist).
Die Einführung des § 4 Abs. 1 Nr. 1b FeV erfolgte aber schon 2013 (Mopeds/Roller bis 25 km/h).
Hatten wir gerade gestern oder vorgestern in einer anderen Frage. Mal sehen, ob ich sie noch finde.
Hier:
Ja musst nur die Papiere auf Zweisitzer umschreiben lassen :)
Ja, dass ist seit diesem Jahr erlaubt. :)
Mit einem Kleinkraftrad mit max. 50ccm und gedrosselt auf 25 km/h darfst Du eine Person mitnehmen sofern das Kleinkraftrad als Zweisitzer zugelassen ist.
Also ich habe eine Peugeot Speedfight 3 mit der sollte es doch erlaubt sein oder ?