25 Mofa (gedrosselt) in denn Papiere steht 50. habe 25 Führerschein, darf ich damit fahren?
Hallo, ich habe ein Mofa das 50 fährt und es wird bald gedrosselt da ich fast mit meinem Mofa Führerschein (25) fertig bin. In denn Papieren und so weiter steht jetzt aber das er 50 fährt. Darf ich damit fahren oder nicht?
4 Antworten
Hallo,
zum Drosselsatz gibt es entweder ein TÜV-Gutachten, dort sind 25 km/h eingetragen, oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in den Papieren eingetragen.
Gibt es ein Gutachten, muss dieses mit den Papieren und dem Versicherungsnachweis mitgeführt werden.
Dann darfst Du das Fahrzeug fahren.
Nein, die Drosselung muss in die Papiere übernommen werden! Nur dann darfst du fahren.
Ist die Allgemeine Betriebserlaubnis für das Mofa verloren gegangen,
so empfiehlt es sich, sich an den Hersteller des Mofas zu wenden.
Dieser kann eine Zweitschrift der ABE ausstellen. Hierzu erhält man vom
Hersteller einen Vordruck für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Häufig kann man diesen Vordruck auch auf der Homepage des jeweiligen
Herstellers herunterladen. Diese Bescheinigung lässt man sich von der
zuständigen Polizeidienststelle ausfüllen. Hiermit wird bestätigt, dass
das Mofa nicht als gestohlen gemeldet wurde und sich rechtmäßig im
Besitz befindet. Wenn man diese Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der
Angabe der Fahrgestellnummer an den Hersteller des Mofas sendet, bekomm
man innerhalb kürzester Zeit eine Zweitschrift der Allgemeinen
Betriebserlaubnis übersandt. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel
etwa zwei Wochen, die Kosten belaufen sich auf rund dreißig Euro. Sollte
der Hersteller keine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ausstellen
können, so kann man sich an die zuständige TÜV-Stelle wenden und von
dort im Rahmen einer Einzelabnahme eine Zweitschrift erhalten.
Ich empfehle direkt zum Tüv zu gehen, dann kommt der Hobel auf die Rolle und du hasts amtlich.
Die ABE für das Fahrzeug hat er ja scheinbar für den originalen Zustand als 50-er. Wenn er dann das entsprechende Teilegutachten für die Drossel hat, so geht man nach ordnungsgemässem Einbau der Drossel damit zum TÜV und lässt es abnehmen & eintragen. Die nötigen Papiere / Ergänzungen stellt der TÜV dann anhand der vorliegenden Ursprungs-ABE und dem Teilegutachten aus.
Damit geht man dann zum Strassenverkehrsamt und lässt diese Unterlagen dort offiziell "zusammenführen" und amtlich versiegeln .
So ist der normale Vorgang bei nachträglicher Drosselung eines 50-ers auf Mofa. 😉
Zum Straßenverkehrsamt braucht er nicht wenn das Mofa schonmal eine Straßenzulassung hatte! Nur der Versicherung muss man das melden. Wie gesagt, zum Tüv gehen, der regelt das.
Zum Straßenverkehrsamt braucht er nicht
Ach, und wer macht ihm den "Betriebserlaubnis erteilt"-Stempel aufs TÜV-Gutachten? Seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage kann irgendein Sachverständiger eine Betriebserlaubnis erteilen?
Das darf der Tüv machen alldieweil ein Mofa NICHT ZULASSUNGSPFLICHTIG ist. Und nur für die Zulassung muss man zum Amt. Es besteht lediglich Versicherungspflicht!
Deswegen trägt ein solches Fahrzeug auch kein amtliches Verkehrszeichen sondern ein Versicherungskennzeichen.
Ich nehme mal an, du hast die Frage nach der Rechtsgrundlage bewusst überlesen. Den Satz "Alldieweil ein Mofa nicht zulassungspflichtig ist" finde ich im §21 StVZO nicht.
Das Kraftfahrzeug benötigt eine Betriebserlaubnis.
Nach § 20 Abs. 2 StVZO ist grundsätzlich das Kraftfahrbundesamt für die Erteilung zuständig, kann aber für die Begutachtung/Erstellung einen Sachverständigen beauftragen.
lese mal § 21 Abs. 1 Satz 2 StVZO:
Mit dem, Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines a.a.S. für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen.
Satz 5: In den Fällen des §19 Abs. 2 StVZO sind in der Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis geführt haben.
Der TÜV ist kein staatliches Unternehmen sondern ein privater Dienstleister ohne hoheitliche Rechte.
Die Papiere müssen erneuert werden denn die müssen es bestätigen das er 25 fährt
Sobald er auf 25 gedrosselt ist muss man damit zum TÜV und dieser prüft das nach. Und stellt dir danach die Papiere aus
Fahrzeug beim TÜV vorführen. Dort wird geprüft, welche Drosselung eingebaut wurde und ob die sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Hierfür gibt es einen Bericht (Prüfbericht/ Einzelgutachten). Mit diesem Papier darfst du dann zur Zulassungsstelle/ Verwaltungsbehörde. Diese stellt dir eine neue Betriebserlaubnis aus.
Allein mit dem TÜV- Schreiben darfst du nicht fahren.
Wenn in deiner Betriebserlaubnis trotz angeblicher Drosselung eine bbH von 50 km/h eingetragen ist, so darfst du das Zweirad nur mit einer Fahrerlaubnis fahren, eine Prüfbescheinigung für Mofas reicht nicht.
Schau mal nach ganz unten in deiner Betriebserlaubnis, ob dort die Drosselung eingetragen wurde (mit Prüfberichtsnummer).
das kannst du doch dir denken oder?
du bist berechtigt und ausgebildet 25 kmh zu fahren... wieso solltest du dann 50 fahren dürfen?
alle roller fahren 50. es werden keine 25er gebaut. sie werden nur gedrosselt. nach deiner Logik müsste ja dann keiner 25 kmh fahren
Er fährt doch 25.. Das steht nur nicht so in denn Papieren!
asoooooo hab die frage so verstanden ob er dann schneller fahren darf xD.
sorry
ahja wurde ja ausführlich beantwortet. brauche dem nichts hinzuzüfügen
Und wo kann man das machen lassen?