Darf man jemanden in seiner Wohnung wohnen lassen, wenn man im Urlaub ist?

critter  01.08.2024, 14:49

Zahlt er anteilige Miete für die Woche?

YaCurry 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 19:05

Nein

2 Antworten

Ja klar. Besuch darf bis zu sechs Wochen beherbergt werden, ohne dass der Vermieter zum Beispiel die Nebenkosten erhöhen darf.

Wenn deine Nachbarschaft nicht anonym ist, teilst du denen den Besuch mit, das erspart Rückfragen und unnötige Polizeieinsätze.


bwhoch2  01.08.2024, 08:49

Nix klar. Besuch ist, wenn man selbst auch da ist.

Jemand bei eigener Abwesenheit in der Wohnung wohnen lassen ist eine unzulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte. Das kann die Kündigung nach sich ziehen.

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bwhoch2  01.08.2024, 15:02
@critter

Nein, es geht nicht um Untervermietung. Es geht um unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. §540 (1) BGB beginnt so:

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, 

erst danach steht "insbesondere sie weiter zu vermieten".

Also geht es nicht nur um Untervermietung, sondern einfach um überlassen, also jemandem die Erlaubnis zu geben, die Wohnung zu nutzen, auch wenn gratis, wenn man selbst nicht da ist, denn sonst wäre es Besuch.

In dem verlinkten Artikel steht am Ende "... erklärt der Mieterverein Hamburg".

Der Mieterverein ist aber nicht maßgeblich. Man muss auch mal sehen: Geht ein Mieter für ein halbes Jahr ins Ausland - egal ob Urlaub, Studium oder Job - und überlässt seine Wohnung jemand anderem, der wiederum sich nicht an die Hausordnung hält (weil ihm nicht bekannt gemacht), der ständig zu umfangreichen Partys einlädt und dabei die Wohnung ruinieren lässt, der ständig mit anderen Bewohnern im Clinch liegt, ist das sicher nichts, was ein Vermieter so hinnehmen muss.

Die Aussage des Mietervereins halte ich doch für sehr pauschal.

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natürlich. Sonst dürfte ja auch kein Besuch bei dir für ne Woche bleiben.

je nachdem wie eng du mit den Nachbar bist, würde ich sie aber darüber informieren - nicht das sie wegen ner fremden Person in deiner Wohnung die Polizei rufen


bwhoch2  01.08.2024, 08:49

Nein, nix natürlich. Besuch ist, wenn man selbst auch da ist.

Jemand bei eigener Abwesenheit in der Wohnung wohnen lassen ist eine unzulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte. Das kann die Kündigung nach sich ziehen.

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