Darf man im wohnungseigenen Strom-Verteilerkasten Änderungen vornehmen lassen?
Achtung! Es geht nicht um den Verteilerkasten im Keller oder Ähnliches, nicht um irgendwas, wo zur Abrechnung relevante Stromzähler des Messstellenbetreibers hängen!
Es geht nur um den kleinen Verteilerkasten INNERHALB der Wohnung, wo man die üblichen Kippschalter findet.
Nun möchte der Mieter den darin befindlichen FI-Schutzschalter gegen einen besseren FI-Schutzschalter austauschen lassen. Auch möchte der Mieter einen Zwischenzähler einbauen lassen.
Natürlich will er das alles AUF EIGENE RECHNUNG machen. Und es macht eine zugelassene Elektrofachkraft!
Der Gesamtzustand wird also nach VdE-Vorschriften korrekt und hinterher sogar noch besser sein!
Frage:
Muss man das mit dem Vermieter vorher abstimmen?
2 Antworten
Ja muss der Vermieter, da es ne bauliche Veränderung ist.
Abstimmen ja aber der wird normalerweise nichts dagegen haben.