VDE-gerechte Elektroinstallation erkennen?
Hallo und ein gutes neues Jahr an die Community.
Ich habe eine Mieterhöhungsveranlagung von meinem Vermieter bekommen und wollte es über die Mietspiegelabfrage prüfen. Da gibt es den Punkt:" Unzureichende Elektroinstallation, z.B. keine ausreichende Elektrosteigleitung und/oder VDE-gerechte Elektroinstallation (z.B. FI-Schalter, Potentialausgleich)" Wie kann ich das als Laie beurteilen ob sowas bei mir vorhanden ist oder nicht? Meine Wohnung ist in den 50ern bezugsfertig geworden, bin erst der 2. Mieter und es gibt noch die damals üblichen Schraubsicherungen.
Freue mich über sachkundige Hilfe und bedanke mich schonmal ;-)
3 Antworten
Wenn die Elektroinstallation auf dem Stand der 50ger-Jahre ist wird es neben den Schraubsicherungen als Leitungsschutzorgan vermutlich keine FI-Schalter geben (im Sicherungskasten sind nur Schraubsicherungen, nix anderes?) und die Installation in TN-C-System (klassische Nullung) ausgeführt sein.
Inwiefern das nun im Mietrecht relevant ist, kann ich nicht beurteilen.
So lange die elektrische Anlage nicht verändert wird besteht normativ keine Pflicht zur Aktualisierung der Anlage auf den aktuellen Stand der Technik.
So eine "genullte" Installation kann halbwegs ordentlich ausgeführt sein (auch dann ist sie im Fehlerfall nicht so sicher wie eine aktuelle Installation), kann aber auch über die Jahre vermurkst worden sein.
Das sind aber jetzt alles nur Mutmaßungen...
Du selber kannst erstmal nur nach FI-Schaltern (irgendwas mit Hebel oder Drehknopf und Test-Taste) Ausschau halten und eine Art Sichtprüfung machen, ob dir etwas komisch vorkommt oder etwas beschädigt ist.
Um da eine qualifizierte Aussage treffen zu können bräuchte es vermutlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Für eine fachkundige Beurteilung benötigst Du natürlich auch einen Fachmann.
Sprich: Ein Elektromeister muss zu Dir nach Haus kommen und Deine Elektrik prüfen.
Wenn Du einen Elektro-Gesellen kennst, würde das auch reichen. Aber sollte das vielleicht einmal vor gericht gehen, wird nur das Gutachten eines Meisters als Beweismittel zugelassen werden.
Noch nicht einmal das. Das wäre nämlich ein Parteigutachten und keinesfalls ein Beweis.
Hallo zahlenmaus,
als Laie ohne Vorkenntnisse nicht feststellbar. Elektrofachfirma beauftragen zur Überprüfung
Ben