Darf man im Wald wohnen?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Das wird so leider nicht funktionieren. Wenn du einen solches Waldstück hättest, dann könntest du dieses zwar bewirtschaften. Auf einer Fläche von 10 ha würden im Jahr grob geschätzt und je nach Altersstruktur der Bäume und Wuchsverhältnissen ca 30 bis über 100 fm (Festmeter = Kubikmeter) Holz nachwachsen. Das wäre die Menge, die du maximal nachhaltig nutzen könntest, also ohne an die Substanz zu gehen. Das würde locker reichen, um deine Hütte zu beheizen, und um noch einiges übrig zu haben, das du anderweitig verwendest oder verkaufst, zumal vieles davon sowieso viel zu schade zum Verbrennen wäre

Aber mit der Hütte: einfach so eine Hütte in den Wald zu bauen, auch in den eigenen, um dort dauerhaft zu wohnen, oder auch nur ab und zu dort zu sein, das ist bei uns nicht erlaubt. Deinen Traum, den teilen leider sehr, sehr viele Menschen, ich könnte mir das selbst auch wunderbar vorstellen. Aber bei 80 Millionen Menschen in einem vergleichsweise kleinen Land wie Deutschland stünde dann schnell alle paar hundert Meter eine solche Hütte. Und wenn plötzlich, vielleicht fünf oder zehn Jahren nach dem Bau, wenn dann nur ein Viertel der Hüttenbauer plötzlich beschließen würden, dass sie nun auch an das öffentliche Strom-, Wasser-, Abwasser- und auch Gasnetz angeschlossen werden möchten, und überhaupt, dass auch vor ihrer Hüttentür der Bus halten müsse, und dass es sowieso viel zu weit bis zum nächsten Bahnhof ist, ja und natürlich brauchen wir noch viel mehr Straßen, weil ich brauche ja schon eine Autobahnauffahrt in der Nähe meiner Hütte... Deswegen haben wir Regelungen, die das Bauen im Aussenbereich, also zb im Wald statt einem Baugebiet, sehr strengen Regeln unterwerfen. Normale Wohngebäude im Aussenbereich sind nicht genehmigungsfähig. Möglich wären höchstens Gebäude, die wirklich notwendig sind, um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zu bewirtschaften. Zehn Hektar sind aber für einen Forstbetrieb noch eine sehr geringe Größe. Wenn eine einzelne Person einen Forstbetrieb von bis zu 2000 Hektar bewirtschaften kann, warum braucht sie dann bei nur 10 ha ein Gebäude zum ständigen Aufenthalt? Daher wird es auch sehr schwer werden, für einen so kleinen Forstbetrieb die Notwendigkeit zu begründen, dass ein Betriebsgebäude gebaut werden müsse.


Das ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Nicht weil man keine Bäume fällen darf, sondern weil die Flächen nicht für Wohnbebauungen zugelassen sind.
Wenn du zum Beispiel ein Viehwirt wärst und dort ein Haus sowie Ställe hättest, könnte dir eventuell auch das Bauen im Wald genehmigt werden. Einfach so, privat, nicht. Man darf auch kein Wohnhaus auf einen Acker stellen oder so.

“ Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Das Gesetz hat die hierin genannten. „privilegierten Vorhaben“ explizit dem Außenbereich zugeordnet. Das Wohnen im Außenbereich ist demnach dann zulässig, wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.“

Von Experte Pomophilus bestätigt
  • Wald nutzen: geht
  • Hütte bauen: geht
  • dort wohnen: geht nicht

Wie schon mehrfach hier geschrieben wäre die Hütte "Bauen im Außenbereich" und das ist nur für die Bewirtschaftung des Waldes zulässig (Werkzeuge, Regenarbeitsplatz, Pausenraum)

Gegen das Wohnen spricht neben dem Bau- auch das Melde-, das Abfall- und das Umweltrecht...

Du brauchst ne Meldeadresse, Abwasseranschlüsse und ne Mülltonne...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte myotis bestätigt

Wenn du der Baubehörde und den Trägern öffentlicher Belange glaubhaft darlegen kannst, dass du diese Hütte dringend als Forsthütte zur Bewirtschaftung deines Waldes benötigst, dann kann dieses Bauvorhaben als privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des BauGB eingestuft werden und dann dürftest du solch eine Hütte tatsächlich bauen. Allerdings dürften sich dort deine Waldarbeiter nur kurzzeitig aufhalten und du dürftest dort nur Forstgeräte lagern. Übernachten oder gar dauerhaft wohnen dürftest du dort nicht, denn dies ist im Außenbereich grundsätzlich verboten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater

Soweit ich mich erinnern kann, gabs da den Trick das Baurecht zu umgehen, indem man einen Wohnwagen hinstellt und den hin und wieder mal ein paar Meter bewegt, weil das dann kein Bauwerk ist und nicht genehmigt werden muss.

Solange du dich an die Vogelschutzzeiten hälst, darfst du auch Bäume in deinem eigenen Wald fällen, also vor allem im Herbst und Winter.