Darf man hier parken?

4 Antworten

Zu § 2 lfd. Nr. 10 VwV-StVO

Ein Radfahrstreifen ist ein durch Zeichen 237 angeordneter Sonderweg, der mittels Zeichen 295 (Breitstrich: 0,25 m) von der Fahrbahn abgetrennt ist.

Wir stellen also fest:

  1. Ein Radfahrstreifen ist ein Sonderweg
  2. Er wird (nach links) durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie) von der Fahrbahn abgetrennt. Die Linie ist in diesem Fall also keine Fahrstreifenbegrenzung, sondern eine Fahrbahnbegrenzung. Daher ist der Radfahrstreifen kein Teil der Fahrbahn.

Anlage 2 lfd. Nr. 68 Nr. 2a StVO besagt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf links von der durchgehenden Fahrbahnbegrenzungslinie nicht halten, wenn rechts ein Seitenstreifen oder Sonderweg vorhanden ist.

Ergo: Das Halten (und damit auch das Parken) auf der "mittleren Fahrspur" ist verboten. Unabhängig von den Zeiten als Bussonderfahrstreifen.

Darf man die mittlere Fahrspur für Parken benutzen?

Nein, siehe § 12 StVO:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. (...)

Junge19245 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 07:35

Radfahrstreifen ist, wie ich gelernt habe, nicht Teil der Fahrbahn; würde dann die mittlere Fahrspur nicht als Seitenstreifen gelten?

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Rolf42  23.07.2024, 07:43
@Junge19245
Radfahrstreifen ist, wie ich gelernt habe, nicht Teil der Fahrbahn

Das wäre mir neu, aber ich weiß auch nicht, wo das definiert ist.

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Nein.

Das Schild bedeutet nur, das die Spur zwischen 7 -18 Uhr ausschließlich von Bussen genutzt werden darf.

Im Allgemeinen natürlich nicht. Denn es ist ja eine Busspur...

Außerhalb von Mo-Fr 7-18 Uhr womöglich schon. Man kann auf dem Bild nicht die komplette Beschilderung erkennen (falls es denn immernoch die gleiche Beschilderung auch nach der von dir beschriebenen Umgestaltung der Fahrstreifen sein sollte.)


Junge19245 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 07:32

Ja, es sind immer noch die gleichen Schilder vorhanden und wenn ich fragen darf, wieso darf man dort außerhalb dieser Zeit Mo. 7-18 Uhr parken trotz 

siehe § 12 StVO:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. (...)

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Callidus89  23.07.2024, 07:47
@Junge19245
wieso darf man dort außerhalb dieser Zeit Mo. 7-18 Uhr parken

Kann ich wie erläutert nicht zweifelsfrei bestätigen.

Aber zu §12 (4): Möglicherweise weil ein Radstreifen kein Seitenstreifen ist bzw. die StVO auf solchen Spuren möglicherweise das Parken verbietet. Die Mittelspur wäre dann quasi ihr eigener Seitenstreifen.

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