Darf man eine 250g Drohne mit auf die Aida nehmen?
Hallo zusammen,
wir starten bald eine Aida Kreuzfahrt nach Norwegen. Seit einer Weile beschäftige ich mich hobbymäßig mit dem Fliegen von Drohnen und benutze hierfür die DJI Mini 3 Pro. Die Fotos/Videos sind einschließlich für den privaten Gebrauch.
Aufgrund der wunderschöne Natur in Norwegen würde ich liebend gern die Drohne mitnehmen. Ich will sie nicht auf dem Schiff fliegen, sondern nur bei Landgängen. Ich möchte kein Risiko für das Schiff provozieren oder die Privatsphäre anderer Gäste stören.
In der Bordordnung von AIDA steht, dass die Mitnahme nicht gestattet ist.
Ein Bekannter hat allerdings erzählt, dass er die Drohne beim Secruity Service beim Check-In abgeben konnte und die Drohne bei Landgängen abholen durfte. Die Angestellte im Reisebüro meinte, dass sie so etwas bei ihrer letzten AIDA-Kreuzfahrt auch mitbekommen hat, es da aber darauf ankam ob das Security Personal gut oder schlecht gestimmt war (dementsprechend genehmigt oder verweigert hat). Sie hat für mich bei AIDA nochmal nachgehakt, da hieß, dass Drohnen nicht an Bord gebracht werden dürfen.
Was würdet ihr nun machen? Bringt es etwas des Security Service nett zu fragen, ob ich die Drohne abgeben und für Landgänge abholen darf oder erachtet ihr das als nicht sinnvoll?
Ich habe Angst, dass es Ärger gibt und ich die Drohne nicht mitnehmen darf. Man kann sie ja nicht einfach in die Mülltonne wie eine Getränkeflasche werfen. Dafür steckt ja zu viel Geld dahinter.
Ich bin über jeden Rat, Tipp oder Erfahrungsbericht dankbar.
Vielen Dank und liebe Grüße!
2 Antworten
Boardordnung ist ja eindeutig, an board darf sie nicht in deinem besitz sein, es gibt keine Formulierung die von einer Aufgabe als Gepäck ausgehen lässt, im Gegenteil es steht "Zudem sind Drohnen jeglicher Art[...] an Bord nicht gestattet" im Passus zum Gepäck.
Es gibt deutlich abweichende Antworten in Foren und Drohnenmagazinen, nach denen die Aufgabe und nach Kulanz auch Ausgabe bei Landgang möglich wäre.
Verlassen kannst du dich da wohl auf keine Aussage die nicht direkt vom Veranstalter kommt und diese machen offenbar keine Pauschalaussagen.
es kommt doch nicht drauf an, ob das security-personal gut oder schlecht gelaunt ist, sondern dass die privatsphäre der anderen passagiere geschützt werden muss.
genau so wenig, wie du mit deiner drohne in die schlafzimmer der nachbarn "spannen" darfst, ist es auf einem großen kreuzfahrtschiff nicht viel anders.
nur profis, die mit großen drohen rundflug-szenen für werbefilme, reportagen oder ähnliches drehen, dürfen damit an bord, und auch die müssen auch einen mindest-abstand zum schiff einhalten.
Ich habe doch extra geschrieben, dass ich die Drohne aufgrund der Natur mitnehmen möchte. Ich will sie nicht auf oder in der Nähe vom Schiff fliegen lassen und auch nicht die Nachbarn bespannen.
Daher war meine Frage ja eigentlich, ob ich die Drohne beim Aufenthalt auf dem Schiff an das Securitypersonal abgeben und dann beim Landgang abholen darf. Ich möchte ja nur die Natur fernab von jeglichen Personen festhalten