Darf man ein Fahrradschloss durchschneiden, wenn es eine Barriere darstellt?

2 Antworten

Ja, du darfst dir Zugang zu deinem Eigentum verschaffen.

Wenn mit dem Schloss noch ein anderes Fahrrad gesichert wäre, dürftest du dieses aber nicht ungesichert zurücklassen.

Ne, das müsste das Ordnungsamt machen die würden dann das Fahrrad der anderen Person verwahren können und wenn die Person sich dann da meldet kannst du es mit ihr und dem Amt besprechen das er dein Fahrrad blockiert hat.


Multifunction  04.12.2020, 15:19

Wo liest Du da was von einem anderen Fahrrad?
Und selbstverständlich darf er das fremde Schloss durchschneiden.

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WeiSZtdu  04.12.2020, 16:06
@Multifunction

stimmt, es ergab nur so sinn für mich. Wenn Jemand dein Eigentum dir versperrt oder wegnimmt bzw. wegschließt ist das ähnlich wie diebstahl also nicht richtig, kannst die Person also eigendlich auch anzeigen und er könnte froh sein wenn du nur sein unrechtmäßig angebrachtes Schloss zerstörst (viell. wäre das auch nicht richtig..)

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