Darf man dieses Messer mit sich führen?
Es ist ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm. Somit ist es eigentlich legal mit sich zu führen, sehe ich das richtig? Ich will es in meiner Hosentasche mit mir führen.
4 Antworten
Ist erlaubt. Du brauchst halt große Hosentaschen ;-)
Ja kannst du machen wenn deine Angaben zur Klingenlänge soweit korrekt sind. :)
Allerdings gibt es mittlerweile die Möglichkeit von Waffen / Messerverbotszonen. Da dann natürlich nicht. Da sind es dann nur 4cm wenn ich mich jetzt nicht irre...
Ja, mit Schutzhülle. Aber nicht überall.
Nee, das da oben ist ne schutzhülle. Das Ding von leestiger ist ne scheide.
"Scheide für ein am Gürtel getragenes Messer." Educalingo.com
'Das da oben' ist ebenfalls eine Scheide, mit der man das Messer am Gürtel tragen kann, und keine 'Schutzhülle'.
Meinetwegen haben wir auch beide recht , aber unrecht hab ich auf keinen fall.
Insofern, als der Begriff 'Schutzhülle' im Zusammenhang mit Messern völlig ungebräuchlich ist, schon.
Ich beschäftige mich seit rund 30 Jahren mit Messern, also erzähl mir bitte nicht, dass der Begriff 'Schutzhülle' im Zusammenhang mit Messern gebräuchlich ist.
Doch tu ich. Sprachwissenschaft hätte vielleicht mehr geholfen.
Nein richtig. Gib mal zb bei amazon "schutzhülle für messer" ein, da siehste wie gebräuchlich der begriff ist.
Das, was du hier als Schutzhülle bezeichnest hast, würde jeder, der sich ein bisschen auskennt, als 'Scheide' bezeichnen. Das, was amazon verkauft, sind Klingenschützer für Küchenmesser, etwas völlig anderes.
Absolut gleich. Es umhüllt die Klinge , also Schutzhülle. Es hängt nicht am Gürtel. Sobald ich mein Küchenmesser am Gürtel hängen habe, ist die umschließende Hülle eine Scheide.
Absolut nicht gleich. Vielleicht siehst du dir mal an, was amazon als 'Schutzhülle' bzw. 'Klingenschutz' verkauft und vergleichst es mit der Abbildung in der Frage.
Ok, da du anscheinend etwas gegen küchenmesser hast, nehmen wir doch diese schutzhüllen:
Und nun? Das ist immer noch etwas völlig anderes als das, was man im Bild zur Frage sieht.
Es sind wieder schutzhüllen für messer. Und wieder hängen sie nicht am gürtel. Die behauptung war doch, der begriff sei unüblich.
Da wo es erlaubt ist kein Problem!
Allerdings taugt die Scheide von dem Billigteil nichts, kauf dir sowas für den Gürtel
Also am gürtel führen würde ich das ding auch nicht. Stell dir mal vor, jemand steigt mit nem Messer am gürtel in den bus. ICH würde dann sehr schnell wieder aussteigen.
Ja, Solche gibts überall - wenn du wüsstest wie viele im Bus ein Messer dabei haben das man nicht sieht würdest du nicht mehr Bus fahren..
Vor was hast du mehr Angst - dass einer der sein Messer offen trägt ausflippt oder dass einer wie im ICE einfach eins rausholt das man nicht gesehen hat und anfängt auf den neben ihm sitzenden einzustechen?
Verdeckte messer find ich nicht gruselig, die sind immerhin legal. Der, der sich an die gesetze hält, vor dem hab ich weniger angst.
Und es ist nun mal erlaubt das Messer zu führen - wer das so trägt halt sivh an die Gesetze!
Deshalb ja auch mein Vorschlag eine etwas unauffälligere Trageart zu wählen, damit sich manche Leute nicht "erschrecken"..
Du täuschst dich, im Bus zum Beispiel darfst du das Messer nicht offen am Gürtel führen, nur in der Tasche. Auch am Wohnort riskierst du mindestens kritische Nachfragen. Im Dschungelcamp wäre es wieder ok.
Behauptet wer und steht wo in welchem Gesetz?
Wir sprechen von einem Messer, einem Schneid WERKZEUG - Nicht von einer Waffe!
Also wo willst du den Unsinn auf einer offiziellen Seite gelesen haben?
Ich finde es sehr unhöflich, meine Beiträge noch vor der beantwortung der Frage als unsinn abzutun.
Hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/waffentransport_152702.html
Und wo ist in dem Beitrag von einer Waffe die Rede?
Kennst du überhaupt den Unterschied zwischen einer Waffe und einem Werkzeug?
Also der Gesetzgeber hat da klare Vorgaben und nòtigenfalls das BKA um einen Bescheid erstellen zu lassen..
Was also willst du - ausser Themaverfehlung zu zeigen - mit einer Linkseite zu Waffen und ihren Umgang, Transport?
So führe ich täglich mein EDC ( das ist mein Messer, das ist mein Gürtel) - was passt dir daran nicht?
Und noch nie! hat mich jemand darauf angesprochen - wär ja noch schöner..
Ich kenne den unterschied. Auch eine Tasse kann je nach Kontext eine Waffe sein. Einen Waffenschein braucht man dafür aber nicht.
Das Ding ist eingeklappt. Das ist n Unterschied. Aber ich bleib dabei, es ist Kontextabhängig und ihr seid unhöflich.
Ich kenne den unterschied.
Anscheinend nicht!
Eine Waffe ist immer erst ab 18 ( Umgang)
Eine Tasse kann als Waffe missbraucht werden, ist aber per se keine Waffe! Deshalb darf man eine Tasse auch führen ( so wie ein Messer, das 42a WaffG konform ist)
Ich korrigiere, eine Waffe ist ein Gegenstand, der zum Wehren oder angreifen benutzt wird. Also auch eine Tasse, wenn ich sie an deinen Kopf knalle. Frag den Staatsanwalt, wenn du das nicht glaubst! Unters Waffengesetz fällt sie allerdings nicht. Das Waffengesetz regelt das Mitführen und den Besitz. Tassen darfst du besitzen. Höchstens in der Gummizelle darfst du sie vielleicht nicht mitführen.
Nein - du bist einfach nicht informiert!
Als ob ausgeklappt oder eingeklappt eine Rolle spielen würde.?
Bitte einfach nicht mitreden wenn keine Ahnung, das erspart Peinlichkeiten!
Ich korrigiere, eine Waffe ist ein Gegenstand, der zum Wehren oder angreifen benutzt wird
Und wieder was erfunden?
Benutz halt was richtiges:
Waffen sind
1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.tragbare Gegenstände,
a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Eine Tasse wird dort nicht genannt deshalb "NEE.."
Aber zurück zu dem Messer - wo!! steht es denn jetzt, dass es nicht am Gürtel getragen werden darf? - und bitte nicht wieder was über Waffentransport!
Wo steht, dass es dort getragen werden muss?
Oben redest du von ganz bestimmten Waffen , eben welchen die unter das Waffengesetz fallen. Aber jeder Gegenstand kann eine Waffe sein.
Wenn ich mit einem Besenstil eine Bank überfalle, ist das auch ein bewaffneter Banküberfall.
Ja, weil der Besenstiel als Hiebwaffe missbraucht wird!
Bleibt aber ein Besenstiel!
Zurück zu deiner Behauptung:
Du täuschst dich, im Bus zum Beispiel darfst du das Messer nicht offen am Gürtel führen, nur in der Tasche
Wo hast du den Blödsinn her?
Was gefällt dir nicht am 42a WaffG? - Dann durfte man ja gar nichts führen!
Und zurück zu deinem:
"Das Ding ist eingeklappt. Das ist n Unterschied"
Wo hast du das wieder her? - das ist ha total erfunden!
Auch ohne Schutzhülle (das Teil heisst übrigens Scheide)