Darf ich mein Messer legal mitführen?
Ich formuliere es mal so, ich wohne in einer Gegend, in der man nicht gerne wohnen möchte und habe lange mit dem Gedanken gespielt mir ein Messer zur Selbstverteidigung für den Ernstfall zuzulegen. In aller erster Linie soll es natürlich nur als Abschreckung dienen und auch wie gesagt nur im äußersten Ernstfall gezogen werden.
Jetzt mache ich mir sehr viele Gedanken bezüglich des Gesetzes. Ich hab mich auf mehreren Seiten schlau gemacht aber bin immer noch unsicher, da ich mich auf jeden Fall an das Gesetz halten möchte.
Nach meiner jetzigen Auffassung, darf ich ein feststehendes Messer mit mir führen, solange es nicht die Klingenlänge von 12cm überschreitet, ist das korrekt?
Ich will mir dieses Messer zulegen:
Hierbei handelt es sich um ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 11,5 Zentimetern.
Sagen wir ich komme in eine polizeiliche Personenkontrolle, wo ich wohne sind Durchsuchungen ohne Grund erlaubt, ich würde die Polizisten natürlich auch direkt von meinem Messer informieren. Jetzt habe ich dieses feststehende Messer mit 11,5 Zentimeter Klingenlänge bei mir, kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen oder ist es mir erlaubt dieses Messer weiterhin problemlos zu führen?
Ich bitte darum von irgendwelchen Ratschlägen oder dem Abraten bla bla einfach abzusehen, da ich nur an einer Antwort bezüglich der Rechtssituation interessiert bin.
Danke
9 Antworten
Mal vom Rechtlichen abgesehen kann ich nur davon abraten, ein Messer zur Selbstverteidigung einsetzen zu wollen. Es könnte jederzeit gegen dich eingesetzt werden.
Sinnvoller wäre ein Selbstverteidigungskurs, z.B. Krav Maga.
Wenn die Angaben zur Klingenlänge der Realität entsprechen darfst du das überall wo es erlaubt ist führen!
Keine Altersbegrenzung.
Etwas auffällig, ich würde ein Unauffälligeres wählen, am besten ein Klappmesser.
Und zur Selbstverteidigung bei Notwehr nur als allerallerletztes Mittel!
Empfehle eher Pfefferspray!
Du darfst dieses messer mit dir führen aber wenn du es in die scheide tust befestige diese lieber nicht an deinem gürtel oder nur so das man es als Zivilperson nicht direkt sieht und informiere Polizisten immer das du eine waffe legal dabei hast und auch welche dann ist es legal daein Messer mitzunehmen
Rechtlich gesehen fällt das Mitführen eines Messers mit feststehender Klinge nur dann unter das Führungsverbot nach § 42a Waffengesetz, wenn die Klinge länger als 12 Zentimeter ist. Das gilt aber nicht überall, z.B. ist in Waffenverbotszonen das Führen von Messern meist ganz verboten.
Stimm, habe ich jetzt korrigiert. Danke für den Hinweis.
Kommt darauf an wann und wo und wie die Ordnungsmacht die falsche Schneide einstuft.
Du hast da eine 1 vor der 2 verbaselt... ;)