Darf man dem Absender direkt anschreiben, wenn Vormieter nicht mehr hier wohnt?
Hallo erst mal zusammen!
Seit ca 1 1/2 Jahren wohne ich in der Wohnung und ich bekomme immer noch Post des Vormieters (Briefe und verschiedene Newsletter). Habe die Briefe immer wieder zurück gesendet (meistens etwas vom Finanzamt) und ebenso der Post und Postboten gesagt, dass die genannte Person nicht mehr hier wohnt. Doch es sind trotz allem jedes Monat irgendwelche Briefe im Postkasten gelandet. Das heißt für mich es hat nichts gewirkt und die Absender haben es nicht verstanden und die Post sowie Postbote, oder sie ignorieren es ganz einfach.
Meine Frage wäre jetzt, darf ich dem Absender persönlich z.B. per E-Mail eine Nachricht schreiben, dass die genannte Person mit der Adresse nicht mehr hier wohnt, und das diese bitte keine weiteren Briefe an die genannte Adresse schicken sollen.
Denn im Internet findet man leider nichts dazu. Man entdeckt nur, dass man die Briefe zurück senden soll. Aber es nervt einfach schon langsam.
Um eine Antwort und vielleicht wie dieses Thema auch Rechtlich aussieht für mich, wenn ich dem Adressat schreibe, währe ich euch sehr verbunden.
3 Antworten
Ja, kannst du. Du kannst evtl. sogar auf Unterlassung klagen.
Es ist nicht verboten den Absender zu informieren. Die Post musst du nicht zurück senden.
Anschreiben darfst du jeden, das verbietet dir ja niemand.
Aber steht denn der Name immer noch am Briefkasten? Denn es wundert mich, dass solche Briefe zugestellt werden, wenn der Empfänger offenkundig dort nicht mehr wohnt.
Hallo Gehilfing! Danke für die Antwort, nein es steht kein Name vom Vormieter am Postkasten, ebenso hab ich auch schon auf dem Postkasten einen Zettel gepickt, dass die genannte Person nicht mehr hier wohnt, aber leider trotzdem.