Brief beschickt Beweispflicht?
Stellt der Absender eine Frist und der Adressat gibt vor, den Brief nicht bekommen zu haben, wer steht in der Beweispflicht ob der Brief verschickt/angekommen ist?
2 Antworten
Wenn du im schriftlichen Verkehr- wichtige Dinge versendest- dann IMMER mit EINSCHREIBEN UND RÜCKSCHEIN.
Der Rückschein muss persönlich bei Erhalt unterschrieben werden,was damit die Zustellung glaubhaft macht. Oder eben mit einem Zeugen den Brief persönlich einwerfen.
Lediglich NUR ein Einschreiben reicht nicht, um damit den Erhalt geltend zu machen.
Einschreiben + Rückschein kostet zwar mehr- lohnt sich aber- vor allem wenn es um wichtige Dinge geht.
Du kannst mit einem Einschreiben doch beweisen das du rechtzeitig geantwortet hast...