Brief zurück an Adressaten nochmal frankieren?
Wenn ein Brief ankommt, der bei mir nicht richtig ist... Schreibt man dann nur "unbekannt verzogen" und wirft den wieder in einen öffentlichen Briefkasten? Oder muss ich nochmal marken drauf kleben?? Und was passiert damit, geht der zurück ancden Absender?
4 Antworten
Juristisch ist das natürlich nicht einwandfrei, denn Du bist ja nicht unbekannt verzogen.
Aber wenn Du den Absender brüskieren oder gar erschrecken willst, kannst Du das natürlich tun. Rückläufer dieser Art sind portofrei.
Aber der eigentliche Empfänger ist möglicherweise unbekannt verzogen. Der Brief war ja nicht für den Fragesteller bestimmt.
Wenn ein Brief ankommt, der bei mir nicht richtig ist
Was heißt "nicht richtig"? Adresse richtig, aber den Empfängernamen gibt es nicht, Adresse richtig aber dein Name falsch geschrieben oder Name und Adresse komplett falsch?
Das beeinflusst nämlich den korrekten Rücksendegrund.
"Unbekannt verzogen" reicht hier in diesem Fall komplett aus
L.g. Jan
Mit dem Vermerk Empfänger unbekannt ( verzogen ) in den nächsten Briefkasten wefen - den Rest erledigt die Post.