Darf ein Mann der sich als Frau identifiziert in den Frauenknast?

4 Antworten

Das kommt darauf an, wo das passiert. In Deutschland gibt es zum Beispiel keine festen Regeln, die das bestimmen. Es wird von Fall zu Fall entschieden, je nach Situation und Sicherheitsaspekten. Man schaut, was für alle am besten und sichersten ist.

Woher ich das weiß:Recherche

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

  • Das Selbstbestimmungsgesetz trifft keine Regelungen über den Strafvollzug. Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage. Das bedeutet: Die Unterbringung von Strafgefangenen muss sich nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren. Das Grundgesetz und die Fürsorgepflicht der Anstalt verlangen, bei der Unterbringung die Sicherheitsinteressen und Persönlichkeitsrechte aller Strafgefangenen zu berücksichtigen. Ändert ein Strafgefangener mit dem Geschlechtseintrag "männlich" den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister in "weiblich", können je nach Einzelfall Persönlichkeitsrechte und Sicherheitsinteressen anderer Strafgefangener der Verlegung in ein Frauengefängnis entgegenstehen. 
  • Bisher haben die meisten Landes-Strafvollzugsgesetze Regelungen, die bestimmen, dass "Frauen getrennt von Männern untergebracht werden" (orientiert an § 140 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz). Einzelne Länder haben bereits differenzierte Regelungen zur Unterbringung transgeschlechtlicher Strafgefangener geschaffen (vgl. § 11 Berliner Strafvollzugsgesetz, § 70 Hessisches Strafvollzugsgesetz, § 11 Landesstrafvollzugsgesetz Schleswig-Holstein). Die übrigen Länder können jederzeit folgen und so im Einzelfall passende Lösungen ermöglichen. Die Länder tauschen sich regelmäßig dazu aus, wie der Strafvollzug weiterzuentwickeln ist. Auch die richtige Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen ist Gegenstand des Austauschs.

Ein unerwünschter / fremder Pimmel hat mMn dort wo "Frauen" vorsteht nichts verloren, egal ob Toilette, Umkleide, Sauna, Dusche, Knast or whatever.

Unabhängig von der geschlechtlichen Identifikation der Person geht von dem Penis an sich eine Gefahr und auch Belästigung für die Frau an sich aus.

Frauen haben auch ihre (Grund)rechte. Dazu gehört auch der Schutz vor sexuellen Übergriffen.

In deutschen Gefängnisduschen sind Kameras wg der Persönlichkeitsrechte der duschenden Menschen nicht erlaubt. Aufgrund der daraus resultierenden Eigengefährdung wagt das JVA-Personal sich da gar nicht rein. Die Duschen sind damit quasi rechtsfreie Räume, in denen ein Penis unter Frauen immensen Schaden anrichten kann.

Nein, Einzelduschen sind im Knast nicht der Regelfall. Das sind keine Hotels.

Davon mal abgesehen wäre die Dusche nicht das einzige Problem. Einzelzellen sind ein sehr seltenes Privilig. Ein fremder Penis mit in einer Frauenzelle, wo ja auch die Toilette sich mit im Raum befindet, stellt mE in jedem Fall eine sexuelle Belästigung da.

Ich sehe da keinen Raum für Zuordnung nach Sexualität oder Identifikation. Nur weil ich mich wie eine Disney-Prinzessin fühle, kriege ich auch kein Märchenschloss als Haftanstalt.

Für mich kommt an Orten die nominal in Männer und Frauen aufgeteilt werden nur eine Trennung nach physischem Geschlecht infrage, und das ist keine Entscheidung gegen Trans-Personen, sondern für die Rechte von physischen Frauen.

kommt drauf an ob er Transgender ist, eine Transfrau darf natürlich in den Frauenknast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Linksalternativ, Radqueer Inklusive, Trans* und Bi-Map