Darf man Brennholz einfach so verkaufen und auf willhaben reinstellen oder benötigt man dafür eine Gewerbeanmeldung?

4 Antworten

Mit Gewinnabsichten, nur mit Gewerbeschein.

Herkunftsnachweise etc.

Wenn Du selbst verarbeiten willst, Berufsgenossenschaft.


Julian2002962 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 09:56

Also darf man im Jahr nicht mehr verkaufen mit einer gewissen jahresobergrenze

StRiW  05.12.2024, 09:58
@Julian2002962

Wenn Du Gewinn damit erzielen willst. Also mehr als Deine Kosten für das Holz nimmst.

Nicht einen einzigen Holzscheit.

Nicht ohne Gewerbe


wenn du einmal einen Baum im Garten umschneidest und das Holz verkaufst, ist das kein Problem auch ohne Gewerbe.

wenn du einen Wald hast und jährlich 2000rm verkaufst, musst du das natürlich versteuern.

Wenn du es nicht geklaut hast und der Baum legal gefällt wurde, warum nicht.


Julian2002962 
Beitragsersteller
 05.12.2024, 09:55

Ja das darf man doch alles mitnehmen was so rumliegt

StRiW  05.12.2024, 09:56
@Julian2002962

Für den Eigenbedarf. die Weitergabe ist überall ausgeschlossen.

In vielen Waldgesetzen muss man einen Leseschein bei der Gemeinde oder Waldbesitzer erwerben. Die sind nahezu alle rein für den Eigenbedarf.

Bergfex49  05.12.2024, 10:16
@StRiW

Im Staatswald braucht man auch Leseschein vom Forstamt. Manchmal muss man auch einen "Führerschein für's Fichtenmoped" (Kettensäge) mit allem Drum und Dran (Schutzkleidung etc.) nachweisen. Trotzdem auch da nur für Eigenbedarf und meist nur Schwachholz bis zu bestimmtem Durchmesser.

Bergfex49  06.12.2024, 09:42
@NackterGerd

das stimmt natürlich. In unserem Forstbereich darf man mit dem Leseschein aber auch kleinere Stämme bis zu einem bestimmten Durchmesser entnehmen, also Holz, das man auch für richtiges Einheizen verwenden darf und dabei wird - falls man nicht nur mit der Handsäge arbeitet - auch ein Bedienungsnachweis für die kettensäge verlangt. So mancher geht leider mit Sicherheitsbestimmungen ziemlich sorglos um.