Darf man aktuell höcke noch faschitsch nennen?
Es gab diese Urteil aber ist das Urteil noch aktuell
9 Antworten
Das Urteil stellte eigentlich nur fest, dass "Faschist" nicht generell eine Beleidigung darstellt - man also AUCH Höcke so bezeichnen darf. Daran hat sich nichts geändert und die Bezeichnung ist nicht nur legitim, sondern auch angebracht.
Ich zitiere:
Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist.
und
Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil die „Auseinandersetzung in der Sache“ im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person.
Allein die Feststellung, dass es sich um ein Werturteil handelt, macht die Bezeichnung legitim. Ob Höcke Kriterien eines Faschisten erfüllt, ist nebensächlich.
Die Richtiger haben aber festgestellt, dass es nur bei Höcke eben nicht als Beleidigung gilt, weil es für diese Aussage belastbare Tatsachen gibt. ;)
Also nein: Nicht AUCH Höcke darf so bezeichnet werden, NUR Höcke darf nach diesem Urteil so bezeichnet werden.
Nein, genau das haben sie eben nicht. Sie stellten fest, dass die Bezeichnung ein Werteurteil darstellen kann.
Der Kontext, in dem diese Äußerung getätigt wird, ist daher von Bedeutung, nicht die Person. Gäbe es eine Exklusivität, Höcke so zu titulieren, wäre es kein Werteurteil mehr.
Siehe die von mir zitierten Auszüge.
Du redest Unsinn (und übrigens auch ab Minute 1 komplett an der Frage vorbei: Höcke darf als Faschist bezeichnet werden und ist 2x vorbestraft wegen Volksverhetzung), ich habe das durch mein Zitat aber bereits widerlegt, darum beende ich das Gespräch hier.
Ein Werteurteil kann nicht exklusiv auf eine Person angewendet werden. Man muss jede Person wertend beurteilen können.
ich habe das durch mein Zitat aber bereits widerlegt,
Nein, du hast offenbar nur nicht verstanden was da steht.
darum beende ich das Gespräch hier.
Meinetwegen.
Gerichtsurteile sind in Deutschland Einzelfallentscheidungen. D.h. im Fall der Bezeichnung von Höcke als Faschisten hat ein Gericht entschieden dass in dem konkreten Fall die diesbezügliche Bezeichnung von Höckler vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Gleiches gilt für den konkreten Einzelfall der Bezeichnung des Bernd als Nazi. Das bedeutet aber nicht das Gerichte fest gestellt haben das Höckler ein Faschist oder ein Nazi ist und dass er jederzeit bei jeder Gelegenheit als solcher bezeichnet werden darf. Im Gegenteil, der Bernd darf sich jederzeit erneut gegen solche Bezeichnungen wehren. Wogegen er sich aber nicht wehren kann ist die Bezeichnung als Volksverhetzer, denn das ist ja nun objektiv fest gestellt.
Insgesamt bin ich der Meinung dass der Bernd Höckler alias Ladolf Ladig ein widerlicher Faschist, Nazi und Volksverhetzer ist.
Wäre mir neu, dass Urteile ein Verfallsdatum haben.
Höcke ist inzwischen 2fach vorbestraft wegen Volksverhetzung.
Ja, das ist aktuell.
Darf man und muss man.
Falsch! Das Urteil stellte fest, dass diese Bezeichnung bei Höcke auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage fußt.