Darf man Aktivisten die die Straße blockieren "überfahren"?
Also langsam anfahren und wer dann immer noch sitzt hat Pech gehabt!?
5 Antworten
Hier ist das recht gut aufgedröselt.
Zitat:
Allerdings berechtigt dies nicht dazu, einen Aktivisten selbst durch Zwang von der Straße zu bewegen. Eine solche Ersatzvornahme darf nur durch die zuständigen Polizisten ausgeführt werden. Das Notwehrrecht an dieser Stelle beinhaltet lediglich den Zwang zur Vornahme durch die Polizei (Fischer § 32 Rn. 5).
Auch wenn man das gerne möchte, darf man dies nicht.
Ich finde es auch bezeichnend, dass jeder Störenfried, Randalierer und Gesetzesbrecher verniedlichend Aktivist genannt wird, wenn er ein Motiv vorweist, was ihn vordergründig über das Recht seiner Mitmenschen stellt. Das ist schon der erste Fehler im System.
Was man darf und was man macht sind eben zwei Paar Schuhe. Ich würde mich auch von den Spinnern nicht aufhalten lassen und mir möglichst viele Gleichgesinnte aus dem Stau zusammensuchen und selbstständig räumen👍💪
Moin,
nein auch wenn sie dir den Weg versperren kannst du nicht nach dem Motto "Pech" die einfach anfahren geschweige denn überfahren.
MFG Colin
Nein, das darf man leider nicht. Auch wenn dies vermutlich die einzige Sprache ist, die diese Leute verstehen.
Du darfst deinerseits niemanden gefährden im Straßenverkehr.
Und da es zudem noch den Gesichtspunkt der 'Gefährdungshaftung' gibt (hier: Fahrzeughalterhaftung), würdest du selbst ein hohes Risiko eingehen.
Egal was, ich würde mir Platz machen und dann weiterfahren, überfahren nicht, nur langsam immer weiter und wenn es einer wagt auf die Motorhaube zu hauen war's das