Hallo,

Wiggum34 hat recht: Digitale Online-Inhalte sind zwar grundsätzlich nicht von dem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen. Wenn der Händler seine Verpflichtungen erfüllt hat, kann man aber nicht mehr vom Kauf zurücktreten, sobald man die Inhalte heruntergeladen oder abgespielt hat. Dazu muss der Händler zunächst die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum unmittelbaren Herunterladen oder Abspielen erhalten, und der Kunde muss ausdrücklich bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Leistung erbracht wird. Das ist deutsches Recht, sowohl als auch die Umsetzung von EU-Recht (EU-Verbraucherschutzrichtlinie), siehe dazu europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm.

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Hallo,

Man kann die Frage auch umdrehen und aus der Sicht des Kunden / Verbrauchers sehen. Der hat seit dem Inkrafttreten der EU-Verbraucherschutzrichtlinie im vergangenen Juni eine ganze Menge (mehr) Rechte. Bei Online-Käufen kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Und bei Mängeln, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, hat er auf jeden Fall Anspruch auf eine zweijährige Garantie.

Daraus ergibt sich, dass er das Handy nicht nur auspacken darf, sondern auch im normalen Umfang benutzen, sonst könnte er einen eventuellen Mangel ja gar nicht feststellen. Wenn durch die Benützung eine Wertminderung entsteht, dann müssen Sie ihm unter Umständen nur einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Das kommt aber nicht in Frage, wenn der Mangel sofort nach dem Auspacken bzw. bei der ersten Benützung festgestellt wird.

Mehr dazu hier: europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/returning-unwanted-goods/index_de.htm

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