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Hallo,
Wiggum34 hat recht: Digitale Online-Inhalte sind zwar grundsätzlich nicht von dem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen. Wenn der Händler seine Verpflichtungen erfüllt hat, kann man aber nicht mehr vom Kauf zurücktreten, sobald man die Inhalte heruntergeladen oder abgespielt hat. Dazu muss der Händler zunächst die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum unmittelbaren Herunterladen oder Abspielen erhalten, und der Kunde muss ausdrücklich bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Leistung erbracht wird. Das ist deutsches Recht, sowohl als auch die Umsetzung von EU-Recht (EU-Verbraucherschutzrichtlinie), siehe dazu europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm.