Darf Inkassounternehmen Auto sicherstellen?
Hallo, habe da mal eine Frage bezüglich "meines" Fahrzeugs.
Das Auto befindet sich in Finanzierung, ich konnte jedoch schon einige Monate die Rate dafür nicht mehr aufbringen.
Die Autobank hat nun den Kreditvertrag gekündigt und ein Inkassounternehmen eingesetzt.
Meine Frage ist nun darf dieses Unternehmen das Fahrzeug sicherstellen oder kann und darf das nur ein Gerichtsvollzieher?
Danke im voraus
6 Antworten
Inkasso kann, denn die handeln im Auftrag des Eigentümers.
Und der benötigt für sein Eigentum keinen Vollzieher vom Gericht.
Tante Gu sagt: nö, ohne Titel darf Inkasso nix.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-und-EOS-Field-Inkasso--f199644.html?amphtml=1
Wenn du die Kosten möglichst gering halten willst, dann sprich mit dem Inkassounternehmen einen Termin zur Abholung ab. Der Gerichtsvollzieher wird dir ansonsten völlig unnötig in Rechnung gestellt...
Das darf ein Inkassounternehmen oder ein anderer der dazu vom Besitzer (Bank / Leasinggesellschaft) beauftragt wurde. Dazu braucht es keinen GVZ.
Schau mal in Deinen Leasingvertrag............
Du bist mit den Raten im Rückstand und somit nicht in der Position gegenüber dem Leasinggeber Forderungen zu stellen oder Ansprüche. Gib die Karre raus - sonst wird die Rechnung nur noch höher
Genau um den Besitz geht es, und um die Frage, ob sich der Eigentümer einer Sache den eigenmächtig verschaffen darf. Und danach sieht es nicht aus
https://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-und-EOS-Field-Inkasso--f199644.html?amphtml=1
Besitzt du den Fahrzeugbrief des Fahrzeugs? Vermutlich nicht....
Und jetzt überleg mal, wer darüber entscheidet, was mit dem Fahrzeug passiert? :-)
Ja ich weiß ja das ich das Auto abgeben muss ich bin mir eben nur nicht Sicher ob ich dem Inkassounternehmen das Auto übergeben muss oder dem Gerichtsvollzieher.
Die Inkasso haben sich ja schon bei mir gemeldet, allerdings so unseriös und schon teilweise frech, dass ich mir nicht sicher bin ob das da alles mit Rechten Dingen zu geht oder ob ich nicht lieber auf den Gerichtsvollzieher warten solle der das Ganze dann sicherlich fachlich abwickeln wird und alles rechtens.
Das heißt folglich, jeder Gläubiger kann einfach bei dir vorbeikommen und Gegenstände abholen, die du nicht abbezahlt hast.
"Oh, tolles Mobiltelefon. Nehmen wir dann mal mit, und die Waschmaschine auch".