Darf ich wenn ich arbeitssuchend gemeldet bin, in den Urlaub?

7 Antworten

Normalerweise stehen dir pro Jahr 21 Tage Ortsabwesenheit zu,aber in der Regel nach Arbeitslosmeldung in den ersten 3 Monaten nicht,wenn du aber diesen Urlaub schon länger gebucht und auch schon bezahlt hast,sollte hier eine Ausnahme erfolgen können !

Deshalb solltest du das bei deiner Arbeit suchend / Arbeitslos Meldung gleich ansprechen und dementsprechende Nachweise vorlegen.

Hallo , du hättest dich sofort arbeitsuchend melden müssen.Nun ist es anders gelaufen. Spiele beim JobCenter mit offenen Karten und zwar umgehend.Erkläre das du es nicht wußtest. "Urlaub" steht dir zu aber du brauchst eine Genehmigung.     Gruß Braunschopf           

Darfst du. Du solltest dem Amt aber Bescheid sagen (nimmst du irgendwelche Gelder vom Amt in Anspruch)? Wenn ja, dann musst du ihnen Bescheid geben.


Natürlich darfst Du. Musst es aber dem Amt vorher mitteilen. Deine Leistungsansprüche sind dadurch in keinster Weise eingeschränkt.